Qualität hat ihren Preis - auch bei der Geschäftsgebühr
von , veröffentlicht am 16.04.2008Das SG Marburg hat in zwei Entscheidungen vom 26.03.2007 - S 12 KA 1429/05 und S 12 KA 732/06 - der Auffassung eine Absage erteilt, für das Merkmal "schwierig" i. S. d. Nr. 2300 VV komme es darauf an, welche Rechtskenntnisse ein Rechtsanwalt mitbringt und ob er sich schwerpunktmäßig mit der Rechtsmaterie befasst. Denn dann hätte ein Rechtsanwalt mit nur geringen Kenntnissen regelmäßig einen höheren Vergütungsanspruch als ein Anwalt mit sehr guten Rechtskenntnissen. In beiden Verfahren ging es um Fragen des Vertragsarztrechts - diese Materie ist nach dem SG Marburg "schwierig" i. S. d. Nr. 2300 VV.
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