Keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Heinrich von Pierer

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 10.05.2008

Die von der Staatsanwaltschaft München I in der größten Korruptionsaffäre in der Geschichte der Bundesrepublik geführten Ermittlungen gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden des Siemenskonzerns Heinrich von Pierer  haben "keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben." Dies gab die  Staatsanwaltschaft München I am 9. Mai 2008 bekannt. Allerdings wurde gegen von Pierer sowie weitere - nicht namentlich genannte - ehemalige Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat von Siemens ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 130 OWiG wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen" eingeleitet.

Nach § 130 Abs. 1 OWiG hat die Unternehmensleitung alle durchführbaren und zumutbaren organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen hat, die zur Verhinderung einer Begehung von Straftaten erforderlich sind. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 130 Abs. 3 OWiG mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Siemens soll dem Bericht in der FAZ vom 10. Mai 2008 S. 11 zufolge mitgeteilt haben, das Unternehmen befürworte die Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens ehemaliger Vorstände und Aufsichtsräte durch die Ermittler. Auch mögliche Schadensersatzansprüche würden geprüft.

Allein in den Jahren 1999 bis 2006 - der Amtszeit von Pierers - sollen Bestechungsgelder an korrupte Politiker in Höhe von 1,3 Milliarden Euro gezahlt worden sein (Quelle: FAZ vom 10. Mai 2008 S. 1).

Für die Aufklärung hat Siemens bislang 650 Millionen Euro ausgegeben. Ein Ende ist nicht in Sicht. Allerdings dürfte die Zeit drängen, wenn die konzerninternen Ermittlungen vor den Untersuchungen der amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde SEC abgeschlossen sein sollen.

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