Der Mord an der Menschenrechtlerin Natalja Estemirowa bestätigt, eine abweichende Meinung kann in Russland ein Kapitalverbrechen sein

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 17.07.2009
Rechtsgebiete: Strafrecht|1948 Aufrufe

Wie ihre im Jahr 2006 ermordete Freundin Anna Politkowskaja arbeitete die russische Menschenrechtlerin Natalja Estemirowa bei der regierungskritischen Zeitung "Nowaja Gaseta" und wurde jetzt ebenfalls durch Schüsse inden Kopf getötet. Gegen den Widerstand des tschetschenischen Präsidenten Kadyrow untersuchte die 50-jährige Journalistin - wie ihre Freundin - Morde, Folter und Entführungen im Nordkaukasus. Ungeachtet der Kritik Kadyrows setzte sie sich für die Aufklärung all der Fälle ein, mit denen die Zivilbevölkerung terrorsiert wird.

Trotz aller Beteuerungen Moskaus ist zu befürchten, dass auch diese neuerliche Bluttat ungesühnt bleibt. Ein weiterer Schritt auf dem Weg, die Zivilbevölkerung mundtot zu machen.

PS Im Januar 2009 ermordeten Unbekannte den Tschetschenen Umar Isralow in Wien. Zuvor hatte er beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage mit dem Vorwurf eingereicht, von Kadyrow gefoltert worden zu sein.

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