AG München: Versicherer haftet nicht für Fehler des vermittelten Abschleppunternehmens

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 19.04.2010

Nur noch ein kurzer Hinweis auf AG München, Urteil vom 24.08.2009 - 242 C 9706/09 bei Beck-Aktuell (hier nur die Beck-Aktuell-Zusammenfassung):

Enthält ein Schutzbrief die Klausel, dass das Versicherungsunternehmen im Ausland im Auftrag des Versicherten tätig wird und ein Abschleppunternehmen für die Rückführung eines beschädigten Fahrzeugs vermittelt, sind Schadenersatzansprüche für Schäden aus dem Abschleppvorgang gegen die eigentliche Abschleppfirma geltend zu machen. Das Versicherungsunternehmen sei nicht der richtige Beklagte, stellt das Amtsgericht München mit Urteil vom 24.08.2009 klar.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen