Wertsicherungsklausel für Streitwertkataloge?
von , veröffentlicht am 16.10.2014Mit der Frage, ob die Werte im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit an die Preisentwicklung durch Berücksichtigung der Inflationsrate oder der Steigerung der Grundlohnsumme anzupassen sind, hat sich das OVG Lüneburg im Beschluss vom 22.09.2014 – 13 OA 147/14 befasst. Nach dem OVG Lüneburg enthält der Streitwertkatalog bewusst an keiner Stelle eine Wertsicherungsklausel. Entsprechend der Anpassung sollen im Wege der regelmäßig stattfindenden Überarbeitungen erfolgen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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