Küsten-Jamaica will MiLoG-Bürokratie abbauen

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 02.11.2017
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht|2898 Aufrufe

Von Teilen der Wirtschaft werden die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten des Mindestlohngesetzes (insb. § 17 MiLoG) massiv kritisiert. Die neue schwarz-grün-gelbe Landesregierung in Kiel hat jetzt über den Bundesrat einen bescheidenen Versuch gestartet, die bürokratischen Regeln des Gesetzes zu lockern. § 17 Abs. 3 MiLoG soll um den Satz

Bei der Festlegung von Entgeltgrenzen ist die unterschiedliche Arbeitszeit von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten zu berücksichtigen.

ergänzt werden. Die bisherige monatsbezogene Festlegung der Entgeltgrenzen führe dazu, dass auch in Bezug auf Teilzeitbeschäftigte, deren Stundenlöhne deutlich über dem Mindestlohn von aktuell 8,84 Euro liegen, die Dokumentationspflichten durch die Arbeitgeber erfüllt werden müssten. Dafür bestehe keine Notwendigkeit. Die Entgeltgrenzen könnten für Teilzeitbeschäftigte quotal verringert werden.

Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zugeleitet.

BR-Drucks. 676/17

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