BGH: Nebenintervention und Streitverkündung im Musterverfahren

von Dr. Klaus von der Linden, veröffentlicht am 09.11.2017

BGH v. 19.9.2017 – XI ZB 13/14, BeckRS 2017, 129381 äußert sich zu Nebenintervention und Streitverkündung im Musterverfahren nach dem KapMuG: Das Musterverfahren als solches sei nicht interventionsfähig. Ein auf diesen Verfahrensabschnitt bezogener Beitritt sei daher unstatthaft; ebenso eine darauf bezogene Streitverkündung (Rn. 15). Eine entsprechende Streitverkündungsschrift sei vom Gericht nicht zuzustellen (Rn. 22). Allerdings: Der Nebenintervenient eines ausgesetzten Zivilprozesses könne seine Beteiligungsrechte auch im Musterverfahren wahrnehmen (Rn. 7).

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