Freedom Day auch im BMAS - Corona-Schutzmaßnahmen sollen bereits zwei Monate früher entfallen

von Martin Biebl, veröffentlicht am 19.01.2023
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtCorona|1521 Aufrufe

Die Pandemie geht offenbar tatsächlich ihrem Ende entgegen. Wollen wir hoffen, dass sie nicht nur Schwung holt und mit Hilfe neuer Varianten im Herbst/Winter 2023 ihr Comeback gibt. Am Arbeitsplatz soll ab Februar jedenfalls alles wieder so sein wie früher. Die Sonderregeln beim Arbeitsschutz sollen nicht erst im April wegfallen, sondern bereits zwei Monate früher. Die Meldung lesen Sie hier. In Zukunft soll es vom BMAS dann nur noch unverbindliche Empfehlungen geben - für "örtlich begrenzte oder branchenspezifische Infektionsausbrüche". Man darf gespannt sein. 

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber natürlich weiterhin, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Der Arbeitgeber muss schließlich für eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu sorgen. Dabei können sicherlich auch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie weiterhin eine Rolle spielen. Vor allem bei der aktuellen Erkältungs- und Grippewelle. Aber auch eine Nachbetrachtung bietet sich an. Durch die gewonnenen Erfahrungswerte können Handlungspläne für ähnliche Krisen erweitert und verbessert werden. 

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