Novaminsulfon mit dem Wirkstoff Metamizol ist KEIN AMPHETAMIN

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 18.07.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|2645 Aufrufe

Die Überschrift ist natürlich ein wenig "Quatsch". Der Betroffenen wurde eine Drogenfahrt vorgeworfen. Sie hatte ja auch Amphetamin konumiert. Und sie dachte: "Um die verwaltungsrechtlichen Folgen komme ich herum, wenn ich ein wenig Lüge. Ich kann ja auch Novaminsulfon genommen haben. "

Damit kam sie aber weder bei der Verwaltungsbehörde, noch beim VG durch. Hier nur die aussagekräftigen Leitsätze:

 

1. Die Feststellung von Amphetamin im Blut kann nicht durch die Behauptung widerlegt werden, sie sei auf die Einnahme von Schmerzmitteln mit dem Wirkstoff Metamizol zurückzuführen, wenn einer sachverständigen Auskunft zu entnehmen ist, dass das angewandte Testverfahren zwischen den Stoffgruppen unterscheiden kann.

 2. Es gibt keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass der Wirkstoff Metamizol die Ergebnisse eines Bluttests auf Amphetamin verfälschen könnte.

VG Koblenz Beschl. v. 15.5.2023 – VG 4 L 333/23.KO, BeckRS 2023, 12170

 

 

 

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