Bedeutender Schaden nach Unfallflucht: 1800 Euro (OLG Hamburg)

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 12.10.2023
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht|1284 Aufrufe

Die Preisentwicklung schreitet fort. Sicher ein guter Grund, regelmäßig die Grenze des bedeutenden Schadens zu prüfen und anzuheben. Jetzt gerade aktuell geschehen beim OLG Hamburg:

 

Leitsatz

Ein bedeutender Schaden an fremden Sachen im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist entstanden, wenn die Reparatur eines Kfz die Wertgrenze von 1.800 Euro überschreitet. Bei der Beurteilung eines Schadens als bedeutend im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB sind auch die fortschreitende Entwicklung der Reparaturkosten und die Einkommensentwicklung zu berücksichtigen.

LG Hamburg Beschl. v. 9.8.2023 – 612 Qs 75/23, BeckRS 2023, 21289

 

 

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