Neue Website zum MüKoBGB: Großes Werk mit starkem Auftritt

von Gastbeitrag, veröffentlicht am 21.11.2023
Rechtsgebiete: Verlag|1436 Aufrufe
Neue MüKo BGB Homepage

Eine eigene Produktdarstellung hat der Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch anlässlich seiner 9. Auflage erhalten. Die neue Webseite präsentiert neben dem Gesamtkonzept des Münchener Kommentars die einzelnen Bände, die Geschichte des Werks sowie das Herausgeberteam und die Bandredakteurinnen und -redakteure.

Ein aufwendig produzierter Film erläutert in 60 Sekunden anschaulich die Vorzüge des MüKo als Print- und Online-Werk für die juristische Arbeit. Mit 14 Bänden ist der MüKoBGB, der umfangreichste gedruckte juristische Großkommentar in unserem Verlag.

Sinnvolle Kombination von Print- und Online-Werk

Im Arbeitsalltag ist für das schnelle Auffinden von Inhalten die Online-Version besonders gut geeignet. Integriert in verschiedene Module kann der MüKo über beck-online.DIE DATENBANK abgerufen werden. Mit Hilfe der dortigen Suchfunktion können Schlagworte zielgenau im Gesamtwerk recherchiert werden. Daneben sind in der Online-Fassung des Kommentars die meisten zitierten Normen, Gerichtsentscheidungen und Literaturhinweise verlinkt, sodass der Nutzer sich schnell ein umfangreiches Bild verschaffen kann.

Für das Verständnis von Zusammenhängen in längeren Texten sowie zum Einprägen von Informationen, bleibt das gedruckte Wort von Vorteil. Daher bietet es sich an, bei anspruchsvollen und umfangreichen Textpassagen zum Buch zu greifen.

Künftig noch mehr EU-Recht

Die 10. Auflage des MüKoBGB wird übrigens noch stärker durch privatrechtsrelevantes EU-Recht geprägt werden. Der EU-Gesetzgeber setzt zunehmend unmittelbar geltende Verordnungen („Acts“) ein, die, anders als Richtlinien, nicht mehr in nationales Recht umgeformt werden müssen. Kennzeichnend sind die DS-GVO und der Digital Services Act, der z.B. bei Hassangriffen unmittelbar Rechtsansprüche der Betroffenen vor den Zivilgerichten eröffnet.

Abrufbar ist die neue MüKo-Webseite unter www.muenchener-kommentar.de.

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