GeschGehG: "Geschäftsgeheimnisrecht als eigenständiges Rechtsgebiet etabliert"

von Gastbeitrag, veröffentlicht am 04.01.2024
Rechtsgebiete: Verlag|1061 Aufrufe

"Ein gutes Informationsmanagement im Unternehmen sichert dessen Wettbewerbsposition und schafft Wettbewerbsvorsprung", betonen Dr. Roland Reinfeld, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Alexander Leister, LL.M. Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt.

Die beiden sind die Herausgeber vom Praxishandbuch Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (C.H.BECK). Die Anforderungen an ein professionelles Geschäftsgeheimnismanagement haben sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) im April 2019 signifikant erhöht.

"Das neue Stammgesetz hat erstmals im deutschen Recht umfassende 'Spielregeln' für die Handhabung geheim zu haltender Unternehmensinformationen aufgestellt. So hat sich das Geschäftsgeheimnisrecht in den vergangenen Jahren weiter als eigenständiges Rechtsgebiet etabliert", schreiben die Herausgeber im Vorwort ihres Werks. 

Im Video erklären die beiden Herausgeber unter anderem was beim Geschäftsgeheimnisschutz im Wesentlichen zu berücksichtigen ist. 

 

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