Mehrere Abmahnungen dieselbe Angelegenheit
von , veröffentlicht am 17.09.2019Der BGH hat sich im Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 150/18 - erneut mit dem Begriff der Angelegenheit befasst und sich dabei auf den Standpunkt gestellt, dass selbst dann, wenn der Rechtsinhaber gegenüber verschiedenen, rechtlich oder wirtschaftlich nicht verbundenen Personen in engem zeitlichen Zusammenhang getrennte, im Wesentlichen gleichlautende Abmahnungen wegen des rechtswidrigen Vertriebs von Vervielfältigungsstücken desselben Werks ausspricht, die aus derselben Quelle stammen, diese Abmahnungen als eine Angelegenheit iSd § 15 Abs. 2 RVG angesehen werden können. Auch hat der BGH in der Entscheidung unterstrichen, dass der Gesichtspunkt, ob bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung die gleiche gerichtliche Zuständigkeit gegeben ist, kein aussagekräftiges Kriterium ist für die Frage, ob ein oder mehrere Angelegenheiten vorliegen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben