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Björn Engelmann kommentiert am Permanenter Link
Ich finde es interessant, dass Sie die Unmittelbarkeit und Freiheit und den fehlenden Fußnotenzwang im Blog so hervorheben. Denn ich glaube, wir Juristen machen es uns da oft durch ein Sammelsurium an Fußnoten und Zusatzanmerkungen (die manchmal genauso lang sind wie der Fließtext selbst!) unnötig schwer. Mittlerweile ist das usus (und ich selbst verfahre daher auch so). Manchmal frage ich mich aber schon, ob hier weniger nicht mehr wäre. Gerade wenn man weiß, dass viele Fußnoten in wissenschaftlichen Beiträgen gar nicht vom Autor, sondern dessen wissenschaftlichen Mitarbeitern und HiWis verfasst sind, kommen mir oft Zweifel an der Sinnhaftigkeit von dutzenden Anmerkungen und Literaturverweisen. In philosophischen Texten sind Fußnoten deutlich seltener, dort dann vielleicht zu selten, da man sich öfter mal eine Anregung zum vertieften Weiterlesen wünschen würde. Aber wäre nicht ein differenzierter Mittelweg sinnvoll: Ein ausführlicher Fußnoten und Verweisungsapparat in Kommentaren und Handbüchern, die gerade als Nachschlagewerk dienen sollen, aber ein Verzicht auf HiWi-generierte „Alibi-Fußnoten“ und die Konzentration auf die wirklich wichtigen Anmerkungen und einige ausgewählte vertiefende Lesehinweise in sonstigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen?!
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