Volkstümliche Irrtümer im Familienrecht (III)
von , veröffentlicht am 26.05.2010Von dem was man in der Ehe ererbt oder geschenkt bekommen hat, kriegt der Partner im Zugewinn nichts ab.
Jein
Richtig ist, dass § 1374 II BGB nach wie vor gilt: Was man erbt oder geschenkt bekommt wird dem Anfangsvermögen zugerechnet, so dass nur eine echte Wertsteigerung in den Zugewinn fällt.
Ging man mit Schulden in die Ehe, so wurden die Schulden nicht von dem privilegierten Erwerb abgezogen, da das Anfangsvermögen nicht negativ sein konnte (BGH FamRZ 1995, 990).
Aber: Nach § 1374 III BGB neue Fassung kann das Anfangsvermögen seit 01.09.09 auch negativ sein. Demgemäß hat nun eine Verrechnung zu erfolgen.
Beispiel:
M hat am Hochzeitstag 50.000 € Schulden. Während der Ehe erbt er 100.000 €. Sein Endvermögen beträgt 100.000 €.
Altes Recht: 100.000 Endvermögen - 100.000 Anfangsvermögen = kein Zugewinn
Neues Recht: Endvermögen 100.000 - 50.000 (100.000 Erbschaft - 50.000 Schulden) Anfangsvermögen = 50.000 Zugewinn
Hat F keinen Zugewinn erzielt, muss M ihr 25.000 € zahlen. F partizipiert somit indirekt von der Erbschaft des M.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
4 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenRasti kommentiert am Permanenter Link
Da ist leider der Wurm drin ...
"M hat am Hochzeitstag 50.000 € Schulden. Während der Ehe erbt er 100.000 €. Sein Endvermögen beträgt 100.000 €."
Also hat er während der Ehe 50.000 € Schulden abgetragen, denn andernfalls wäre sein Endvermögen = Erbschaft - vorhandene Schulden = 50.0000 €.
An diesen 50.000 € Zugewinn partizipiert die Ehefrau zu 50%, ob mit oder ohne Erbschaft.
Die Erbschaft spielt allenfalls eine Rolle insofern, als sie M befähigt, die 25.000 € Zugewinn, die F zustehen, auch tatsächlich an diese zu zahlen ...
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
nicht zwingend -> § 1378 II BGB
eben
Rasti kommentiert am Permanenter Link
Tja. Dann sollte man den § 1378 II BGB vielleicht auch im Text erwähnen, damit es auch ein armer Laie wie ich versteht.
Oder war das ganze als Rätsel gedacht? :-)
Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
Sorry,
aber es ist ja nochmal gutgegangen