Stufenmodell zur gemeinsamen Sorge für nichtelterlicher Kinder?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 12.01.2011

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat - glaubt man Presseberichten - der CDU/CSU einen Kompromissvorschlag zur Reglung der elterlichen Sorge nichtehelicher Kinder in Form eines Stufenmodells gemacht.

1. Stufe: Die nichteheliche Mutter hat unmittelbar nach Geburt die alleinige elterliche Sorge.

2. Stufe: Nach rechtskräftiger Klärung der Vaterschaft kann der Vater einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen. Die Mutter hat nun acht Wochen Zeit, diesem Antrag zu widersprechen.
Tut sie dies nicht, so tritt automatisch gemeinsame elterliche Sorge ein.

3. Stufe: Widerspricht die Mutter, so entscheidet das Familiengericht. Dabei hat die Mutter darzulegen und zu beweisen, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht.

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4 Kommentare

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Meine persönliche Meinung:

"Automatischer" Eintritt der gemeinsamen elterlichen Sorge mit Rechtswirksamkeit der Vaterschaftsfestellung. Anschließend: Möglichkeit für beide Elternteile, die gemeinsame Sorge durch Antrag nach § 1671 BGB auflösen zu lassen. Eine Ausnahme hiervon kann kann ich mir für Fälle vorstellen, in denen der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum steht (= Ruhen der väterlichen Sorge bis zur strafrechtlichen Klärung des Vorwurfs). Dieses Modell kann aber nur für Neufälle ab in Krafttreten des Gesetzes gelten.

Der Charme des Vorschlags von Fr. Leutheusser besteht darin, dass damit von vornherein alle desinterssierten Väter (auch davon gibt es reichlich) ausgeschieden werden und die Mutter insoweit nicht initativ werden muss.

Die schlechteste Lösung aus meiner Sicht wäre es, die gemeinsame Sorge an ein Zusammenleben der Eltern bei der Zeugung und/oder Geburt) zu knöpfen.

ja, die gemeinsame elterliche Sorge per Gesetz wäre aus meiner Sicht der Schlussstein für den Verfassunsauftrag des Art. 6 V GG

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