400-€-Job führt zur Altersarmut

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 28.03.2012
Rechtsgebiete: VersorgungsausgleichFamilienrecht10|5008 Aufrufe

 

Was bislang schon alle ahnten, ist nun auch amtlich:

 

400-€-Jobs führen zur Altersarmut.

Das Bundesarbeitsministerium hat nun ausgerechnet, was dies an Rente bringt. Danach erwirbt ein Minijobber, der ein Jahr lang tätig ist, eine monatliche Rente von 3,11 Euro. Nach 45 Versicherungsjahren beträgt der Anspruch auf Altersgeld auf Grundlage der heutigen Werte nur 139,95 Euro.

Etwas besser sehen die Zahlen des Ministeriums aus, wenn der Minijobber den pauschalen Rentenbeitrag des Arbeitgebers in Höhe von 15 auf die derzeit geltenden 19,6 Prozent aufstockt. Nach 45 Versicherungsjahren beträgt der Rentenanspruch dann 182,70 Euro und mehr als vier Euro für ein Jahr. Diese Möglichkeit nehmen die Beschäftigten jedoch nur selten in Anspruch, obwohl sie damit auch Schutz bei Erwerbsminderung bekommen. So stockten bei den Frauen mit 400-Euro-Jobs 2010 nur 6,9 Prozent auf.

Quelle

Wer als Minijobber tätig ist, sollte sich im Falle einer Scheidung daher nicht leichtfertig auf einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs einlassen (§§ 6 ff VersAusglG).

 

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10 Kommentare

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Wer glaubt, dass aus einem 400 Euro Job eine 400 Euro-Rente erwächst, der ist mehr als naiv. Aus einem 4.000 Euro Nettoeinkommen erwächst auch keine 4.000 Euro-Rente, obwohl dort die Beiträge eben bei 19,4 % liegen.

 

Den meisten ist auch noch nicht klar, dass die volle Besteuerung der Renten längst im Gesetz verankert ist.

 

So ist das halt, wenn eine Gesellschaft überaltert, Fiskal-Risiken anderer Länder übernimmt (EURO), G-8  (Schule) und Bologna (uni) auf breite Ablehnung in der Gesellschaft stoßen, und die Rente ab 67 Teufelszeug ist. Sollen die Reichen doch zahlen! Arbeit ist so oder so was für dumme

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Die s.g. "Privilegierung" der Ehe erscheint im Lichte der diversen einseitigen nachehelichen Pflichten nur als ein Köder, damit sich der Staat der selbstauferlegten Soziallasten auf Kosten der geschiedenen Eheleute entledigen kann.

Wenn man sich die (Wahl)geschenke nicht mehr leisten kann, sucht man sich eben jemand anderes, der dafür aufzukommen hat.

Aber der Ertrag daraus ist natürlich, wie bei allen Formen des Raubbaus, endlich, wenn deswegen niemand mehr heiratet oder Kinder bekommt.

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Pitunpat schrieb:

Die s.g. "Privilegierung" der Ehe erscheint im Lichte der diversen einseitigen nachehelichen Pflichten nur als ein Köder, damit sich der Staat der selbstauferlegten Soziallasten auf Kosten der geschiedenen Eheleute entledigen kann.

Die Solidarität wird auch nur auf das finanzielle Muster umgelegt. Die eheliche Solidarität sagt in der jruistischen Definition auch nicht aus, dass weiterhin der Haushalt zu führen ist, der Umgang mit den Kindern wie bisher (beim Zusammenleben) weiterzuführen ist. Das wäre eine Solidarität, die aber nciht gewollt ist. Der (meist) Vater wird als Störenfried wargenommen, sei es weil er Umgang begehrt, oder zu wenig Unterhalt bezahlt ... die Medallie kann man drehen wie man will, es steht auf beiden Seiten das gleiche drauf.

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Gestern Mittag hörte ich im Deutschlandfunk ein Interview mit einem Professor, der Experte für Rentenfragen ist. Er konstatierte nüchtern: das Armutsrisiko eines Minijobbers, der nicht verheiratet ist und 45 Jahre lang nur auf 400,00 Euro Basis arbeitet, beträgt 100% - allerdings nicht erst mit Eintritt in die Rente, sondern die ganzen 45 Jahre lang.

 

Außerdem wies der Professor zutreffend darauf hin, daß eine solche konstruierte und in die Zukunft gerichtete Erwerbsbiografie völlig unrealistisch ist. Wenn tatsächlich jemand 45 Jahre lang nur auf 400,- Euro-Basis gearbeitet hat, hat sich auch nicht 45 Jahre krummgeschuftet, sondern hätte selbst bei einem Stundenlohn von nur fünf Euro maximal 80 Stunden pro Monat gearbeitet.

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Günther schrieb:

Gestern Mittag hörte ich im Deutschlandfunk ein Interview mit einem Professor, der Experte für Rentenfragen ist. Er konstatierte nüchtern: das Armutsrisiko eines Minijobbers, der nicht verheiratet ist und 45 Jahre lang nur auf 400,00 Euro Basis arbeitet, beträgt 100% - allerdings nicht erst mit Eintritt in die Rente, sondern die ganzen 45 Jahre lang.

 

Wenn er dagegen verheiratet ist, kann er mit lebenslanger Alimentierung, auch über die Ehe hinaus rechnen.

Dann wandelt sich Arbeitsunlust ganz flott in einen ehebedingten Nachteil.

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Die Erkenntnis, dass Geringverdienern die Altersarmut droht, sind weder neu noch überraschend. Wenn schon ein Einkommen von knapp 400 € unter der Armutsgrenze liegt, dann werden die Rentenbezüge erst recht darunter liegen. Übrigens müssen sich in Zukunft auch Akademiker vor der Altersarmut fürchten. Legt man ein Einkommen von 50.000 € und einen Renteneintritt im Jahr 2049 zu Grunde, dürfte die Rente bei ca. 500 € liegen. Das ist zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben.

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@ Ernst Hagen

 

Im Jahr 2011 betrug der Durchschnittsverdient (West) 30.268 €, dafür erhalten Sie einen Entgeltpunkt (für 50.000 € also 1,65 EP).

 

Treffen Sie 40 Jahre jedes Jahr den Durchschnittsverdienst haben sie nach 40 Jahren 40 EP und nach 45 Jahren 45 EP erdient. Arbeiten Sie bis zur regulären Altergrenze erhalten Sie den Zugangsfaktor 1,0.

Bei einem derzeitigen Rentenwert (West) von 27,47 € macht das nach 40 Jahren eine Rente von 1.098,80 € und nach 45 Jahren 1.236,15 € monatlich.

Hopper schrieb:
Treffen Sie 40 Jahre jedes Jahr den Durchschnittsverdienst haben sie nach 40 Jahren 40 EP und nach 45 Jahren 45 EP erdient. Arbeiten Sie bis zur regulären Altergrenze erhalten Sie den Zugangsfaktor 1,0.

Bei einem derzeitigen Rentenwert (West) von 27,47 € macht das nach 40 Jahren eine Rente von 1.098,80 € und nach 45 Jahren 1.236,15 € monatlich.

Die übliche Männer/Väter-Rechnung, wenn diese keine Kinder betreut haben oder die Betreuung sich nicht haben anrechnen lassen und tatsächlich pünktlich nach 10 Jahren Rentenbezug die Kiste von innen dicht machen. Rentenberechnungen von Müttern sehen häufig ganz, also wirklich, ganz anders aus. Und dies hat sich bei den Frauen offenbar schon recht weit herumgesprochen: "Keine Angst, du wirst schon nicht verhungern, aber ein paar Krokodilstränen können nur von Vorteil sein."

Ich will nicht klagen, hatte meinen Schlussstrich, dank Würdigung des § 1356 BGB, rechtzeitig gezogen. Allerdings ist dies tatsächlich eher die Ausnahme, denn die Regel. Die meisten Männer hoffen sogar dann noch auf ein gutes Ende, wenn die ehemals "treusorgende" Gattin längst ein neues Nest bezogen hat.

Hopper schrieb:
Tut mir leid, hier fehlt es mir an persönlicher Erfahrung

Seien Sie froh!

MfG

 

Rasmus, solange meine Möglichkeiten, darauf zu reagieren, sich darauf beschränken, lebenslange Alimentierung hinzunehmen oder mich sofort scheiden zu lassen, ist das zumindest dem verfassungsmäßigen Schutz der Ehe nicht besonders dienlich.

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Ich denke, in der Diskussion wird eins vergessen:

Jeder hat erstmal grundsätzlich eine Eigenverantwortung. Wieso sollte diese Eigenverantwortung nicht mehr gelten, nur weil man verheiratet ist? Dazu gehört auch die eigentverantwortliche Rentenvorsorge.

Überall wird diese Eigenverantwortung beschworen, nur in der Ehe, da soll sie nicht wirksam sein? In welchem Jahrhundert leben wir denn? Die Frauen werden nicht mehr hinter den Herd gepresst. Auch wen sich einige gerne in diese Rolle flüchten, weil man so noch heute die Verantwortlichkeit abschütteln kann, die noch jeder andere Mensch für sich und andere tragen muss. Aber das darf man doch nicht noch subventionieren und fördern! Und dann wundert man sich, das man Frauen mit Quoten in Führungspositionen bringen muss? Wenn man die Alternative hat zwischen selber Karriere machen und machen lassen, wer würde nicht machen lassen wählen?

Den Rat, sich eben schnell scheiden zu lassen, finde ich besonders gut! Wer zahlt denn dann bei einer solchen Scheidung den Unterhalt für die dann arme arbeitslose Frau? Die Anwältin der Frau wird Ihrer Mandantin sicher nicht raten, zu sagen, dass sie keinen Bock auf Arbeit hat.

Wieso soll Frau jeder Verantwortung enthoben werden? Diese Haltung ist für verdammt viele Fehlentwicklungen in der deutschen Gesellschaft verantwortlich.

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