Gesetzentwurf zur Anhebung der 400-Euro-Grenze vorgelegt
von , veröffentlicht am 23.10.2012Ein Jahr nach dem politischen Kompromiss der Regierungsfraktionen über die Anhebung der Grenze für die Geringfügigkeit einer Beschäftigung (400-Euro-Grenze, § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) ist nun endlich der Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht worden (BT-Drucks. 17/10773).
Der Entwurf sieht vor, dass die Grenze von 400 auf 450 Euro monatlich angehoben wird. Zugleich wird die sog. "Gleitzone" von derzeit 400,01 bis 800 Euro auf künftig 450,01 bis 850 Euro verschoben.
Eine wichtige Änderung ergibt sich im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung: Während geringfügig Beschäftigte, die gesetzlich rentenversichert werden wollten, dies bislang ausdrücklich erklären mussten (Opt-in), erfolgt die Versicherung künftig automatisch, wenn der Beschäftigte sich nicht ausdrücklich dagegen entscheidet (Opt-out).
Für bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse sollen Übergangsregelungen gelten.
Das Gesetz soll bereits zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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