Lesetipp im Fachdienst: "Blindes Abbiegen" => Alleinhaftung bei Unfall
von , veröffentlicht am 29.11.2018Mal wieder einen kurzen Hinweis auf eine Urteilsbesprechung aus dem Fachdienst "für lau": Motorradfahrer bog nach links ab, verunfallte dabei. Ein entgegenkommendes Fahrzeug hatte er wegen Verdeckung der Sicht in die Gegenrichtung durch einen Kleinlaster übersehen. "Alleinhaftung des Krad-Fahrers", meint das OLG Köln (OLG Köln, Urteil vom 01.02.2018 - 3 U 114/17).
Hier geht es zu der Urteilsbesprechung.
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1 Kommentar
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Hallo Herr Krumm, hier haben Sie leider den Sachverhalt verwechselt. Der Kradfahrer ist geradeaus gefahren und von einem linksabbiegenden PKW übersehen worden, dessen Sicht durch den Kleinlaster versperrt wurde. Folge war eine 100% Schadenquote für den Kradfahrer und nicht gegen ihn.