Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 tritt in Kraft
von , veröffentlicht am 29.12.2020|2273 Aufrufe
Im Bundesgesetzblatt vom 29.12.2020 wurde das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 veröffentlicht. Einer linearen Erhöhung der Anwaltsgebühren um 10% und im Bereich sozialrechtlicher Mandate um zusätzliche 10 % zum 01.01.2021 steht daher nichts mehr im Wege. Gleichzeitig enthält das Kostenrechtsänderungsgesetz eine ganze Reihe struktureller Verbesserungen im Bereich der Anwaltsvergütung, die es umzusetzen gilt.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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