Jump to navigation
VII. Güterrechtssachen und sonstige Familiensachen 1. Bei den Güterrechtssachen (§§ 111 Nr. 9, 261 ff FamFG) ergeben sich verfahrensrechtlich keine Unterschiede zum bisherigen Recht. Zu beachten ... Weiterlesen
Kostenlos registrieren
© VERLAG C.H.BECK oHG