Veröffentlicht am 17.05.2009 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

Erhaltungsmaßnahmen hat der Mieter nach § 554 Abs. 1 BGB zu dulden. Seine Duldungspflicht bei Modernisierungen richtet sich nach § 554 Abs. 2 + 3 BGB, die eine Mieterhöhung nach § 559 BGB nach ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ModernisierungDuldungspflichtErhaltungsmaßnahmenMiet- und WEG-Recht
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