Veröffentlicht am 12.04.2011 von Hans-Otto BurschelBild von Hopper

Die beteiligten Eheleute hatten sich in einem einstweiligen Anordnungsverfahren um den Verbleib zweier Katzen gestritten. Nach einer Einigung setze das FamGericht den Verfahrenswert auf 600 € ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
HaushaltsgegenstandKatzenWertfestsetzungFamilienrecht
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