Veröffentlicht am 04.03.2012 von Dr. Jörn PatzakBild von Joern.Patzak

Mit Wirkung vom 15.02.2012 hat Rheinland-Pfalz die Eigenverbrauchsgrenze von Cannabis i.S.d. § 31a BtMG von 6 Gramm auf 10 Gramm heraufgesetzt. Wie nicht anders zu erwarten war, wurde dies in ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
CannabisMarihuanaBetäubungsmittelrechtHaschischgeringe MengeEigenverbrauchEigenbedarfAbsehen von StrafverfolgungNebenstrafrechtStrafrecht
37624 Aufrufe
2