Veröffentlicht am 03.08.2013 von Dr. Jörn PatzakDie Kronzeugenregelung des § 31 BtMG besagt, dass das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
KronzeugenregelungBetäubungsmittelrecht46. StrÄndG§ 31 BtMGZusammenhangstatNebenstrafrechtStrafrecht10610 Aufrufe