Veröffentlicht am 08.01.2015 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Teileinstellungen nach § 154 StPO verschlanken unübersichtliche und schwer zu führende Verfahren sehr, vor allem wenn der verbleibende Großteil der angeklagten Taten schnell abzuhandeln ist. ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
OrdnungswidrigkeitenBGHTeileinstellungStrafrechtVerkehrsrecht
13233 Aufrufe