Veröffentlicht am 26.05.2015 von Carsten KrummEin Klassiker des Verkehrsunfallrechts: Der Kläger öffnet die Tür in den nahe an seinem Fahrzeug entlangfahrenden Verkehr hinein. Es knallt! Kläger will nun Schadensersatz. Das LG Stuttgart ... Weiterlesen
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