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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ergänzung:
Laut Süddeutsche Zeitung meint Staatsanwalt Ger Neuber offenbar, ein Haftbefehl sei aufrechtzuerhalten, weil noch keine Haftprüfung beantragt worden sei. Selbstverständlich muss ein Haftbefehl von Amts wegen aufgehoben werden, sobald der Haftgrund entfällt (§ 120 Abs.1 StPO).
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Und wir sind auch wieder beim hier im blog ebenfalls schon verhandelten Thema Pressearbeit der Staatsanwaltschaften . Offenbar ist die Bild-Zeitung brühwarm von der Staatsanwaltschaft informiert worden. (Quelle: hier) Dass ausgerechnet dieses Blatt, das sein mieses Geschäft mit der Verletzung von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten betreibt (und trotzdem von Richard v. Weizsäcker beworben wird), von offizieller Justiz-Seite mittels Interview informiert wird, halte ich für unwürdiges Verhalten einer neutralen und objektiven Behörde. Eine solche Pressearbeit ist m.E. ohnehin rechtswidrig.
Aber wenn die Folge ist, dass der Haftgrund Wiederholungsgefahr entfällt, wie Herr Hausherr richtig bemerkt, hat es wenigstens auch ein Resultat, das der Beschuldigten zu Gute kommt.
Zum Juristischen: Das ist wohl recht eindeutig: Sollten die Geschlechtspartner nicht informiert worden sein, kann von einer die Verantwortung ausschließenden Selbstgefährdung nicht die Rede sein. Sofern der eine Partner von der Gefahr mehr weiß als der andere, wird die objektive Zurechnung nicht entfallen. HIV ist schließlich nicht so verbreitet wie Schnupfen.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Hoeren,
im Falle Rechtsanwalt Olaf Tank und den Schmidtlein-Brüdern hat die Staatsanwaltschaft bekanntlich ein Verfahren wegen Betrugs eingestellt. Die zuständige Rechtsanwaltskammer konnte dann offenbar auch nichts gegen Herrn Tank unternehmen, obwohl es seitens der Kollegen Beschwerden hagelte. Allerdings ist jeder Fall anders. Bei den Abofallen der Schmidtleins war/ist die Zahlungspflicht und damit die Abzocke auf der website jedenfalls (wenn auch kleingedruckt) erkennbar. Im hier diskutierten Fall einer Auferlegung einer angeblichen Zahlungspflicht durch missbräuchliche nachträgliche AGB-Änderung liegt der Sachverhalt schon näher am Betrug.
Es sind nur sehr wenige Rechtsanwälte, die ihren guten Ruf für so etwas hergeben, es tauchen offenbar immer wieder dieselben Briefköpfe über den Inkassomaßnahmen der einschlägig bekannten Abzockerfirmen auf: Neben den von Ihnen genannten z.B. die Rechtsanwälte Celine Lürmann und Boris Höller, beide leicht zu googeln.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Er war schon auf dem Weg zum Flughafen. Aber: Nun also doch nicht?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Kollege Hoeren,
Beihilfe zum Betrug sehe ich dann, wenn Opfern bewusst vorgespiegelt wird (bzw. die entsprechende Vorspiegelung des Mandanten verstärkt wird), dass der Mandant einen Zahlungsanspruch hat und bewusst zu der Verwirklichung von dessen ungerechtfertigter Bereicherung auf Kosten des Opfers beigetragen wird. Natürlich ist hier der subjektive Tatbestand entscheidend, d.h. man muss dem Anwalt nachweisen, dass er die Machenschaften des Mandanten durchschaut. Sicherlich gibt es Fälle, in denen die Mandantschaft auch dem Anwalt etwas vorspiegelt, aber in vielen Fällen wird der Anwalt aufgrund seiner juristischen und faktischen Kenntnis durchschauen, dass hier kein Zahlungsanspruch besteht und dann halte ich eine Beihilfe zum Betrug nicht für abwegig. Es gibt hier kein Anwaltsprivileg, das dem der Richter und Schiedsrichter (via § 339 StGB) entsprechen würde. Dennoch scheint es eine gewisse Zurückhaltung zu geben bei der Strafverfolgung von derart aktiven Rechtsanwälten (anders bei Strafverteidigern, bei denen in der Praxis schon eher mal der Vorwurf der Starfvereitelung erhoben wird und auch entspr. Urteile zu finden sind, z.B. hier).
Die jetzt von Ihnen angesprochene Tätigkeit eines Anwalts, die Freigabe des Geschäftskontos betreffend halte ich hingegen nicht für Beihilfe zum Betrug, weil dies - nach Vollendung des Delikts (es gibt allerdings a.A.) - ohnehin nicht einschlägig ist, es käme m.E. nur Begünstigung (§ 257 StGB) in Betracht. Aber dass Rechtsanwälte sich für ihre Mandanten gegen Eingriffe der Behörden wenden, kann nicht von vornherein strafbar sein, weil die Anwaltstätigkeit insofern Bestandteil eines ordnungsgemäßen rechtsstaatlichen Verfahrens ist. Es mögen hier ja auch rechtlich vertretbare Argumente vorgetragen werden, warum die Arrestierung des Kontos nicht gerechtfertigt ist, nähere Einzelheiten sind uns dazu nicht bekannt. Solange der Rechtsanwalt nicht bewusst lügt oder prozessuale Rechte bewusst missbraucht, wird man ihm deshalb auch keine Begünstigung vorwerfen können - analog zum (bekannteren) Problem der Grenzziehung zwischen Strafverteidigung und § 258 StGB, s.o.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Betroffene,
offenbar werden die Mahnungen automatisiert verschickt, ohne dass irgendjemand sich die Mühe macht, Ihre Einschreibebriefe zu lesen oder individuell zu beantworten.
Nach einigen Berichten sind mittlerweile über 2000 Strafanzeigen gestellt worden. Einige 1000 Betroffene müssen auch gezahlt haben, denn das arrestierte Konto der GmbH weise inzwischen 670.000 Euro Guthaben auf.
Herr Jurist,
nach § 261 Abs.5 genügt Leichtfertigkeit im Hinblick auf die Herkunft des Gegenstands. Sie haben aber nicht geschrieben, in welcher Form Sie § 261 StGB objektiv als erfüllt ansehen, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, um die Opfer für die Täter zu mahnen und mit weiteren Schritten zu drohen bzw. zu klagen. Ich sehe hier im objektiven Tatbestand einige Probleme sowohl bei Absatz 1 (Verbergen? Herkunft verschleiern?) als auch bei Absatz 2 (Sich Verschaffen? Dritter?). Abgesehen davon träte § 261 zurück hinter die Beihilfe zur Vortat, wenn beides mit gleicher Tat verwirklicht wird.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Krumm,
zur Ergänzung will ich hier noch einmal die beiden vorherigen blog-Diskussionen zum Thema verlinken, leider klappt das "siehe auch" am Ende der Beiträge ja noch nicht so ganz.
Hier und hier
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte/r Frau/Herr Argentina,
das sehe ich deutlich anders. Auch wenn die Zahlen der Unfalltoten zurückgegangen ist, ist das Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken immer noch weit höher als viele der Risiken durch Umwelt- und Lebensmittelskandale, über die wir uns (zu Recht) aufregen. Jede Anstrengung, Unfälle zu vermeiden, ist daher zu begrüßen. Als Melkkuh kann man sich dadurch ja nur dann empfinden, wenn man wegen eines Verkehrsverstoßes erwischt wird. Die Bußgelder sind ja vor allem für schwerwiegende und gefährliche Verstöße angehoben worden.
"Nicht wehrhafte Kraftfahrer"? Ich sehe in Deutschland eine sehr starke Kraftfahrzeuglobby. Immerhin hat man - entgegen jede wirtschaftliche Vernunft - allein den Autoliebhabern zuliebe die sogenannte "Umweltprämie" gerade auf 5 Milliarden Euro aufgestockt, eine ganz einseitige und überflüssige Subvention. Wer melkt hier tatsächlich wen?
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Die amerikanische Ärzte-Organisation "Physicians for Human Rights (PHR)" versucht seit Jahren eine Aufklärung dieses unrühmlichen Kapitels der Medizin. Die auf der website erhältlichen Reports geben erschreckende Auskunft über die Verwicklung von Medizinern in die Folterstrategie der Bush-Regierung, aber auch über Folgen der Folterungen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Herr ralf, danke für die Blumen, aber ich bin in diesem Thema blogmäßig tatsächlich beim Kollegen v. Heintschel-Heinegg in die Lehre gegangen und habe hier nur einmal sekundiert.
Tatsächlich glaube ich - bei allen guten Vorsätzen und auch Ansätzen der Obama-Regierung - , dass sie dieses Eisen nicht anpacken wird. Kollege v. Heintschel-Heinegg ist da etwas optimistischer. Wir werden sehen und auf keinen Fall den Ball aus den Augen verlieren.
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