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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Rufer in der Wüste,
natürlich ist das ernst gemeint, ich rede nicht von Rechtsbeugung oder Verfassungsverletzung, sondern von einer Praxis, die innerhalb eines Staates, unter Anwendung desselben Gesetzes zu erheblichen Ungleichheiten führt. Eben die von mir genannten Ungleichheiten werden von vielen Rechtswissenschaftlern beklagt und es gibt Versuche, durch Richtlinien ("Diversionsrichtlinien") das Einstellungsverhalten der Staatsanwaltschaften zumindest innerhalb eines Bundeslandes zu vereinheitlichen. Aber es ist doch so, dass ein Jugendlicher in Bayern mit einer erheblichen Sanktion rechnen kann, während das Verfahren wegen derselben Tat in Hamburg sanktionslos eingestellt werden würde. Warum sollte man das nicht ernsthaft kritisieren dürfen? Ich weiß, dass es dafür Gründe gibt, die gibt es ja für die europäische Verwirrung um Fahrerlaubnisse auch.
Ich habe das hier lediglich als Vergleich angeführt, dass eben unterschiedliche Rechtsanwendung selbst in einem Staat Ungleichheiten zur Folge hat.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Am gerechtesten wäre wohl eine einheitliche europäische Fahrerlaubnis und natürlich einheitliche Regeln zu ihrer Entziehung. Solange es das nicht gibt, wird man mit "Krücken" auskommen, die immer die eine oder andere "Ungleichheit" bereithalten. Aber ist es wirklich so himmelschreiendes Unrecht? Ich finde, Alkoholfahrer gehören nicht auf die Straße, ob in Spanien oder in Deutschland.
Vergleichsweise viel aufregender ist die eklatant unterschiediche Einstellungspraxis der (Jugend-)Staatsanwaltschaften in verschiedenen Bundesländern desselben Staates, nämlich unserer Bundesrepublik.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Unter dem entsprechenden Artikel auf welt-online ergibt sich mittlerweile eine Leserdiskussion, die u.a. Auskunft gibt über die verschiedenen Sicherheitskontrollen in Gerichtsgebäuden. Während manche Leser von sehr strengen (alle Gerichtszweige betreffenden) Kontrollen wie im Flughafen berichten, berichten andere, sie seien noch nie kontrolliert worden. Auch die Verteilung der Kontrolldichte ist offenbar nicht streng nach Großstadt und Kleinstadt sortiert, sondern erscheint fast willkürlich. Anzunehmen ist auch, dass in manchen Gerichten eine Eingangskontrolle nur erfolgt, wenn man Störungen besorgen muss (etwa bei besonders medienöffentlichen Straftaten), in anderen aber routinemäßig und "ständig" kontrolliert wird.
Hier wäre freilich bezüglich der Familiengerichtssachen noch zu fragen, ob eine Eingangskontrolle wirklich Taten verhindern kann. Während bei Strafprozessen (etwa: Opfer schießt auf Angeklagten, Komplizen versuchen einen Angeklagten zu befreien oder Rache an Justizbediensteten) noch ein Bezug zum Gebäude besteht, wäre dies ja bei Familienprozessen nicht der Fall. Die Kontrahenten können ja ebenso gut auf der Straße oder zuhause angegriffen werden. Und eine Verlagerung des Schusswaffeneinsatzes nach draußen (also vor das Gerichtsgebäude) bringt ja nicht viel.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Wohl kein Amoklauf in dem Sinne, dass wahllos auf Umstehende geschossen wurde, sondern, so jedenfalls ist es dem Bericht auf Spiegel-Online zu entnehmen, Schüsse auf Verwandte im Umfeld bzw. aus Anlass eines Erbschaftsstreits. Schlimm genug.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Mitdiskutanten,
was Herr frank v. im vorherigen Kommentar äußert, erscheint mir auch symptomatisch für die vergangenen Jahre: Im Internet macht sich eine Abzocker- und Abmahner-pest (gemeint sind hier die missbräuchlichen Massenabmahnungen, allein um überzogene Gebühren abzukassieren) breit, ohne dass der Gesetzgeber sinnvoll eingreift. Quellen sind häufig nicht erreichbare Briefkasten"anwälte" und "-geschäftsführer", die sich von solchen betrügerischen (Ab-)Mahnungen zumindest in der Masse einen Gewinn versprechen können. Erfolge gegen diese Machenschaften sind selten und haben offenbar kaum abschreckende Wirkung. Anderen Interessengruppen hingegen gelingt es durchaus, den Gesetzgeber etwa zur Änderung des Urheberrechts zu bringen, um "Raubkopien" zu verhindern. Offenbar haben letztere die effektivere Lobby als der normale Internet-User und "Wähler".
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Herr Ferner,
grundsätzlich kann ich dem zuzustimmen, aber die Regularien der Schulen erscheinen manchmal sogar schlimmer und weitreichender als die eines vernünftig und erzieherisch eingesetzten Jugendstrafrechts. Völlig überzogen ist es m. E., wenn alles zusammen kommt, siehe hier.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Herr Krumm,
in Ihrem Kommentar #9 meinen Sie, der vorzeitige Auktionsabbruch geschehe möglicherweise wegen eines günstigen Angebots außerhalb der Auktion. Mir ist nicht ganz klar, warum ein Käufer so ein Angebot außerhalb der Auktion machen sollte und warum sich der Verkäufer darauf einlassen sollte (auch generell fällt mir dafür schon kein Grund ein; 8 Minuten nach Beginn einer Auktion schon gar nicht). Hier hat der Verkäufer nach dem Einstellen offenbar kalte Füße gekriegt und befürchtet, der Porsche könne für zu wenig Geld weggehen.
@Rufer in der Wüste: Ich glaube, stud. iur. liegt hier richtig: Der Bieter hat hier zwar bei Gebotsabgabe nichts Verwerfliches getan, aber einzuklagen, dass ihm der Porsche für 5,50 euro übereignet wird, obwohl die Auktion von ihm nicht nach Ablauf der Auktionszeit "gewonnen" wurde, sondern schon nach acht Minuten beendet, erscheint mir auch rechtsmissbräuchlich.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@ralf, Ihre Bedenken teile ich. Im Jugendstrafrecht gilt dies noch mehr: Aus generalpräventiven Gründen darf hier nicht gestraft werden, sondern nur aus spezialpräventiven, erzieherischen Gründen. Früher hat die höchstrichterliche Rechtsprechung Urteile mit solchen Begründungen aufgehoben.
Nun mag es erzieherisch angemessen sein (der Einzelfall entscheidet), jemandem, der solche Drohungen äußert und ggf. einen großen Polizei- oder Feuerwehreinsatz zu verantworten hat, recht schnell und deutlich zu zeigen, dass dies nicht hingenommen werden kann. Andererseits lässt aber die Gesellschaft (Erwachsene!) eine von der Presse geschürte Hysterie zu, die ihresgleichen sucht.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Gieseking, sehr geehrte Mitdiskutanten,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Der beck-blog ist eine Diskussionsplattform zu aktuellen juristischen Streitfragen. Die Kritik, dass der Sachverhalt in der Entscheidung LG Karlsruhe kaum nachvollziehbar mitgeteilt wurde, ist (u.a. von mir im ersten post) geäußert worden. Ob tatsächlich ein fehlerhaft aufgeklärter Sachverhalt zugrundegelegt worden ist, kann ich nicht beurteilen. Leider kann ein Blog keine Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall leisten.
Der Beschluss des LG Karlsruhe ist nicht rechtsverbindlich für andere Gerichte in ähnlichen Fällen, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Die Tendenz des Beschlusses erscheint mir ebenfalls fragwürdig, siehe am Ende meines Eingangsposts. In der Tat sind auch die von Ihnen aufgeworfenen grundrechtlichen Fragen tangiert. Wenn hierzu eine Entscheidung des BVerfG erfolgen sollte, werde ich das mit Interesse verfolgen und hier im Blog zum Thema machen, ebenso natürlich, wenn es ähnlich gelagerte Fälle geben sollte.
Ausgangspunkt meines Beitrags war der Eindruck, dass ein Zitat aus dem Beschluss in fachlich nicht unbedenklicher Weise herausgeschnitten und zum Anlass einer "Sensationsmeldung" gemacht wurde.
Ich danke allen Beteiligten für die sachliche Diskussion darüber, die sich hier entwickelt hat. Ich habe jedoch heute gemerkt, dass die Diskussion hier nun in eine Richtung geht, die sie in vielen anderen Blogs schon genommen hat. Insbesondere will ich mich nicht damit auseinandersetzen, welche Personen angeblich am Ausgangsfall beteiligt sind und was ihnen jeweils angeblich vorzuwerfen ist. Dazu fehlt mir jede Möglichkeit der objektiven Nachprüfung, weshalb ich solche Kommentare nicht freigegeben habe. Die (mir und den Mitbloggern) wichtige Eigenschaft des beck-blogs, einen vor allem sachlichen Austausch zu ermöglichen, möchte ich auf diese Weise erhalten. Ich denke, es sind die wesentlichen juristischen Argumente zu diesem Thema ausgetauscht worden und ich werde deshalb die Kommentarfunktion ausschalten.
Nochmals vielen Dank für Ihre Kommentare und beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Hoeren,
man kann es von hier aus (bei Sachverhalten, die von Interessengruppen ins Internet gestellt wurden, sollte man ja generell eher vorsichtig sein) nicht richtig ad personam beurteilen, aber in diesen Abzockfällen wäre es geboten, nicht nur die Geschäftsführer und Verantwortlichen der jeweiligen Firma als Täter, sondern auch die Rechtsanwälte, die offenkundig unrechtmäßige Zahlungsansprüche durchsetzen wollen, wegen Beihilfe zum Betrug(sversuch) anzuzeigen und eine Abschrift an die zuständige Rechtsanwaltskammer zu senden. Nicht häufig werden solche Strafanzeigen (die ja auch teilweise missbräuchlich erstattet werden) zum Erfolg eines Ermittlungsverfahrens führen, aber wenn sich die Meldungen und Beschwerden aus unterschiedlichen Richtungen gegen bestimmte Kanzleien oder Einzelanwälte häufen, wird der stete Tropfen den Stein höhlen.
Die ganz große Mehrheit der korrekt arbeitenden Rechtsanwälte wird wahrscheinlich froh sein.
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