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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Nach dieser Meldung auf heise wird das geplante Vorgehen der Ministerin mittels Sperrliste noch diese Woche im Kabinett beschlossen. Also: alles wieder auf Anfang? Was sagen Zypries und Telekom dazu, die bislang noch bedenken angemeldet hatten?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Es gibt darüber keinerlei genaue Zahlen, aber es ist unbestritten, dass eine erhebliche Anzahl von Geständnissen falsch ist. Wer davor die Augen verschließt und zukünftig ein Formalgeständnis ausreichen lassen will, geht bewusst das Risiko von Fehlurteilen ein; unser bisheriger Strafprozess wird dann einem Konsensualverfahren angeglichen. Zumindest das Bemühen um eine wahrheitsgemäße Urteilsbasis ist bisher Legitimation der Strafe, ein Geständnis unter dem Druck des Verfahrens, Krankheitseinfluss, Irrtum oder aus Taktik abgegeben kann dies nicht ersetzen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Auf FAZ.net von heute wird ein inhaltlich entsprechender Vorscahlg gemacht: "Sein Name sei nicht mehr genannt"
Die SPD-Fraktion im Bundestag denkt auch über Konsequenzen zur Berichterstattung über Schulamokläufe nach, siehe Pressemitteilung. Von einem Gesetzentwurf ist aber noch nicht die Rede.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Heute wird auf Spiegel-Online ein Brief der Angehörigen der Opfer von Winnenden dokumentiert. Unter anderem finden sich dort diese Äußerungen:
"Auf nahezu jeder Titelseite finden wir Namen und Bild des Attentäters. Diese werden Einzug finden in unzählige Chatrooms und Internet-Foren. Eine Heroisierung des Täters ist die Folge", hieß es in den Schreiben. Die Unterzeichner forderten, dass bei Gewaltexzessen wie in Winnenden die Medien dazu verpflichtet werden müssen, den Täter zu anonymisieren. "Dies ist eine zentrale Komponente zur Verhinderung von Nachahmungstaten."
Nachdem diese Forderung nun sogar auf Bild.de erwähnt wird (im Artikel ganz am Ende), räume ich meinem Vorschlag einer gesetzlichen Regelung sogar eine gewisse Chance auf Verwirklichung ein.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte/r Herr/Frau Gast,
googeln Sie einfach einmal "Winnenden Nachahmung" oder eine ähnliche Kombination, Sie werden überrascht sein. Das sind natürlich alles keine ernstgemeinten Drohungen, die aber trotzdem ernst genommen werden müssen, um nichts zu riskieren. Mir geht es um die tatsächliche Nachahmung, die sich insbes. nach dem school shooting von Columbine weltweit in einigen Ländern ergeben hat.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zur Äußerung des Fahrers: Psychische Auffälligkeit, nachdem der Täter unmittelbar vorher 13 Personen erschossen hatte, ist sicher keine Überraschung; schließlich handelte es sich bei der Flucht vom Tatort weg auch um eine Extremsituation, die so nicht geplant sein konnte.
Zur angeblichen Psychose: Dass der Täter "Hass auf alle" geäußert haben soll, wird von dem anerkannten Kriminalpsychologen Rudolf Egg laut Focus zu einer Fern- und Dritthanddiagnose genutzt, die aufgrund des Todes des Patienten nicht mehr überprüfbar ist. Laut Focus soll Egg eine (bloß) affektive Störung bezweifelt und eher auf eine endogene Psychose getippt haben:
„Wenn sich jemand bei einem ärztlichen Gespräch derart einlässt und diese Stimmung nicht begründen kann, spricht das gegen eine affektive Störung." Eine grundlose, sich steigernde Wut könne Zeichen einer sich entwickelnden Psychose sein. „Hier geht es um abnorme innere Verarbeitung", so Egg. Dabei handele es sich um eine schwere psychische Erkrankung. „Häufig sind es endogene Psychosen, das heißt, dass die Ursache unklar ist."
Als erstes sollte man daran denken, dass sich hier jemand in dieser Klinik wichtig machen wollte und offenbar selbst wenig Respekt vor seiner beruflichen Aufgabe zeigte. Dies spricht schon entscheidend gegen die Glaubwürdigkeit einer solchen Mitteilung. Im Verkehrsgericht spricht man vom "Knallzeugen", so ähnlich scheint es mir hier zu sein.
Und wenn nach Bekanntwerden einer Amoktat des Patienten, dessen angebliche Äußerung an die Presse vermittelt und dann von einem Journalisten an den Fachmann weitergeleitet wird, ist jede Diagnose höchst spekulativ und entspricht kaum fachlichen Standards. Egg hätte hier meiner Meinung nach lieber geschwiegen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@mamido
Weil der von Ihnen eingestellte link nicht funktioniert, stelle mal diesen hier ein, ich denke das ist in Ihrem Sinne.
Auch der Zusammenhang zwischen mobbing und Schulamok ist alles andere als sicher, aber in jedem fall ist mobbing ein problem, das viele Schüler belastet, weshalb man die Elterninititaive vollauf unterstützen kann.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Es ist vorlesungsfreie Zeit. Der Hörsaal ist also zur Zeit hier im blog.
Der Eindruck einer Satire mag sich daraus ergeben, dass ich einen Eingriff in die Pressefreiheit (Art. 5 I 2 GG) vorschlage. Da reagieren Viele empfindlich und meinen, man könne das wohl nicht ernsthaft vertreten. Aber ich denke, der Eingriff, den ich vorschlage, ist weit weniger umfangreich als § 130a StGB, er ist auch ein geringerer Eingriff als etwa § 48 JGG. Er ist in der Proportion vergelichbar mit § 353d StGB oder mit § 22 KunstUrhG. Bei all diesen Normen denkt niemand, der Gesetzgeber habe den Polizeistaat vorbereitet oder die Parteien oder Abgeordneten, die dies einmal vorgeschlagen haben, hätten das satirisch gemeint. Die diesen Gesetzen zugrundeliegenden Annahmen der Wirksamkeit sind keineswegs weniger diffus als meine Annahme die Motivation der Amokläufe betreffend.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr/Frau code,
mein Vorschalg ist in etwa so gemeint, wie Sie es in Ihrem ersten Absatz sagen. Aber Ihren Gegenargumenten kann ich nicht zustimmen. Sie meinen, wenn man ein Gesetz einführt, um einen Missstand zu beheben, würde dies mittels meiner Argumentation auf direktem Weg in den Polizeistaat führen. Mit diesem Fehlschluss wäre allerdings die ganze bisherige Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland auszuhebeln: selbstverständlich kann der Gesetzgeber sich bemühen einen Missstand per Gesetz zu beheben, genau dazu ist doch u.a. der Gesetzgeber da!
Wenn ich "möglich" schrieb, meinte ich natürlich verfassungsrechtlich möglich, und das bedeutet, der Eingriff in Art. 5 GG muss geeignet, erforderlich und proportional sein. Wie ich an anderer Stelle geschrieben habe, halte ich etwa das Verbot von so genannten Killerspielen weder für geeignet (insbes. da diese Spiele trotzdem besorgt werden können) noch für proportional. Ähnliches gilt etwa für ein vollständiges Verbot privaten Waffenbesitzes. Aber halten Sie es etwa für illegitim, den privaten Waffenbesitz zu beschränken und die Aufbewahrung gesetzlich zu regeln? Ich denke nein. Warum sollte dann ein so begrenzter Vorschlag wie meiner zum Polizeistaat führen?
Worum gestritten werden kann, ist natürlich, ob mein Vorschlag einer sehr begrenzten Nachrichtensperre (nur die Identität des Täters betreffend) geeignet, erforderlich und proportional ist. Das hängt u.a. davon ab, ob man der zugrunde liegenden Annahme folgt, den Schulamoktäter ginge es (u.a.) um Erlangung von "Ruhm" und dieser beruhe auf der Wahrnehmung in verbreiteten Medien.
Mein Gesetzesvorschlag wäre natürlich auch obsolet (mangels Erforderlichkeit), wenn sich die Presse freiwillig zurückhielte und hier ein ungeschriebenes Agreement bestünde, die Täteridentität nicht mehr so herauszustellen. Dies wäre auch mir weit lieber als die Verabschiedung des Gesetzes.
Zu Ihrem Vorschlag, die entspr. Medien nicht mehr zu kaufen. Ich kaufe diese nicht, aber ob ein solcher persönlicher Boykott etwas bringt in Zeiten, in denen sich der hoch geachtete Ex-Bundespräsident Richard v. Weizsäcker nicht schämt, für ein Blatt wie BILD Werbung zu machen?
Sehr geehrte Studentin,
Ihr Einwand, das Verschweigen des Namens könnte dazu führen, den Täter erst Recht namhaft zu machen. Ich habe oben schon zu einem ähnlichen Einwand Stellung genommen. Es geht nicht um strenge Geheimhaltung, m.E. würde es schon etwas bringen, wenn sich die "Berühmtheit" auf einen engeren Kreis beschränken ließe. Aber, da haben Sie recht, das ist vielleicht etwas spekulativ von mir.
Sehr geehrter Hans-Werner,
ich freue mich, dass Sie sachlich weiter diskutieren. Es ist auch treffend, dass hier noch einiges umstritten ist und man aufgrund der Häufigkeit (Seltenheit) der Amokläufe noch kaum etwas sicheres sagen kann. Ich halte allerdings den vorgeschlagenen Eingriff für nicht übermäßig. Das Gesetz muss natürlich so formuliert werden (das habe ich in meienr ersten version noch nicht geschafft), dass eine Behinderung der Presse in der Aufklärung nicht erfolgt. Über (vermeintliche) Ursachen muss frei dikutiert werden können. Im Vergelich zu anderen Pressebeschränkungen (etwa das von Ihnen angesprochene Persönlichkeitsrecht/Recht am eigenen Bild) ist mein Vorschlag kaum als disproportional einzustufen.
Beste Grüße
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Hans-Werner,
ich wüsste nicht, an welcher Stelle ich die RAF-Phase als Vorbild für staatliches Agieren (es war im Übrigen eine "freiwillige" Nachrichtensperre, die weit über das hier vorgeschlagene hinaus ging) herangezogen hätte. Ich habe es doch deutlich als Gegenbeispiel benannt, das sich weit weniger legitimieren ließe, wenn man meinen Vorschlag für verfassungsrechtlich nicht durchführbar hielte.
Mein freiheitliches und demokratisches Verständnis lässt sich aus meinen übrigen Veröffentlichungen hier und anderswo sicherlich ebenfalls beurteilen.
Besten Gruß
Seiten