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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehter Herr/Frau Code,
selbstverständlich sind die Ursachen nicht eindimensional, selbstverständlich ist das Geschilderte nicht die "alleinige" Motivation - so etwas habe ich nicht behauptet und würde es auch nie tun. Und Sie haben Recht, bei den meisten Ursachen wird man mit Gesetzen gar nichts tun können.
Ihr Beispiel soll mein Argument ins Absurde lenken, aber es ist glaube ich, zu kurz gedacht: Die speziellen Taten namens school shooting spielen sich auf dem Hintergrund der Entwicklung moderner Massenmedien (seit ca. 15 Jahren) ab. Viele der anderen Problemlagen Jugendlicher gab es auch schon früher, ohne dass school shootings wahrnehmbar vorkamen (sie sind immer noch sehr selten, aber es gibt eine gewisse Häufung in den letzten 10-20 Jahren).
Der Wunsch, in der Öffentlichkeit Bedeutung zu erlangen, lässt sich durchaus als ein wichtiges Merkmal vergangener Schulamokläufe feststellen. Es gibt leider eine (traurige) Tendenz der school shootings zu einem kulturellen Phänomen (inkl. "High-Score-Cards" der Amokläufe im internet, entspr. Filmen auf you tube etc.) - vielleicht ist es deshalb auch schon zu spät für meinen Vorschlag, das räume ich ein.
"Die Presse muss vor allem selbst wissen, was veröffentlichungswürdig ist" - da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. "Die Presse" gibt es gar nicht, die Presse sind miteinander konkurrierende einzelne Unternehmen und es geht v.a. um Auflage, weniger um Würde. Wenn der Konkurrent Unwürdiges veröffentlicht und damit Kasse macht, muss der andere das auch tun. Ich formuliere einmal provokativ: Ein Gesetz würde es Presseorganen ermöglichen, auf die Identifikation des Täters zu verzichten, ohne wirtschaftlich Schaden zu nehmen.
Ich bin weder naiv noch gesetzessüchtig, ganz im Gegenteil. Ich habe mich hier im Blog sowohl gegen den Vorschlag, Computerspiele zu verbieten als auch gegen eine Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen. Aber sollte man, wenn man nicht gleich alle Ursachen (und alle gesellschaftlichen Probleme) gesetzlich beseitigen kann, dann lieber gar nichts tun? So pessimistisch verstehe ich Ihren letzten Satz.
Beste Grüße
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr/Frau Code, sehr geehrter Herr Horns,
vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen. Es ist mir durchaus bewusst, dass mein Gesetzesvorschlag einen Eingriff in die Pressefreiheit bedeutet. Ich denke aber, dieser ließe sich weit eher legitimieren als manch andere Pressefreiheitsbeschränkung, die der Gesetzgeber erlassen hat oder die Exekutive in der Vergangenheit (insbes. etwa die Nachrichtensperre 1977) durchgesetzt hat.
Es geht ausdrücklich nicht darum, nicht mehr über Amokläufe berichten zu dürfen. Auch ist mein Präventionsansatz überhaupt nicht davon abhängig, dass alle Quellen vollkommen "dicht " gemacht werden. Es handelt sich ja nicht um eine Geheimhaltungsmaßnahme, insofern haben Sie den Ansatz nicht verstanden. Wenn es der deutschen Presse bei Strafe verboten ist, Namen und Bild des Täters zu veröffentlichen, ist die "Berühmtheit" schon soweit reduziert, dass der Zweck erreicht werden kann, auch wenn der Name des Täters irgendwo im internet oder in der lokalen Nachbarschaft verfügbar sein sollte. Es kann aber dann nicht mehr zu einer meines Erachtens amokfördernden personalisierenden Verherrlichung des "Helden" in legalen und weit verbreiteten Medien kommen wie sie in der vergangene Woche z.B. von "Spiegel" und BILD betrieben wurde.
Ich gehe dabei von zwei Annahmen aus: 1. Dass der Wunsch "Bedeutung" und "Berühmtheit" zu erlangen, bei den Schulamokläufern eine wesentliche Motivation ist. 2. Dass die Erfüllung dieses Wunsches durch einen Schulamoklauf erzielt werden kann - da es für einen "Normalmenschen" kaum einen anderen Weg gibt, auf die Titelseiten eines Massenmediums zu gelangen, als mit einer solchen Tat. Der Gesetzgeber kann nicht viel tun, aber er könnte hier tatsächlich diese zweite Annahme "austrocknen".
Anders als Killerspiele verbieten und Waffenrecht verschärfen könnte hier wesentlich direkter angesetzt werden.
Sehr geehrte/r Herr/Frau Gast,
bei Suiziden kann ein unter-den Teppich-kehren schädlich sein. Es geht mir auch nicht darum, die Tat selbst zu verschweigen. Aber auch bei Suizid ist fraglich, ob man mit einer Namens- und Bildveröffentlichung des Suizidenten jemandem nützt.
Beste Grüße
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Prof. Pfeiffer verteidigt das hier diskutierte Ergebnis in einem taz-interview.
Recht hat Pfeiffer, wenn er sagt, dass sie eine Dunkelfeldstudie gemacht haben und es daher nicht verwundern sollte, wenn sich höhere Zahlen ergeben als die von Polizei oder Verfassunsschutz. Aber: Hier geht es gewissermaßen um ein doppeltes Dunkelfeld: 1. das der Mitgliedschaft, 2. das der existierenden Gruppen. Um letzteres aufzuklären, muss man methodisch korrekt VOR der Befragung definieren, was eine solche Gruppe ist. Und diese Variable muss vom Untersucher so operationalisiert sein, dass es dazu eindeutige Antworten gibt (und nicht etwa jeder Befragte damit etwas anderes meinen könnte). Ich habe große Zweifel, dass eine solche Operationalisierung erfolgt ist, und diese Zweifel werden durch das Interview verstärkt:
Pfeiffer bestätigt zunächst, dass sie nach aktiver Mitgliedschaft in einer "rechten Gruppe" gefragt haben. Auf die berechtigte Gegenfrage des Journalisten,
"Rechte Gruppe? Haben Sie den Jugendlichen erklärt, dass Sie damit rechtsextreme Gruppen meinen und nicht, wenn ein paar Jugendliche gemeinsam abhängen und alle rechtes Zeug im Kopf haben?"
antwortet er:
"Nein, das braucht man denen nicht zu erklären. Die Jugendlichen, die Mitglied in einer solchen Gruppe oder Kameradschaft sind, die wissen das."
Aber das ist keine Antwort auf die Frage. Schließlich geht es gerade um diejenigen Jugendlichen, die nicht wissen, ob es sich bei dem, bei dem sie da aktiv sind, um eine rechte Gruppe im Sinne der Untersuchung handelt.
Im Grunde bestätigt das den Eindruck: Das Untersuchungskonzept hat keine klare Vorstellung davon vorgegeben, was mit einer rechten Gruppe gemeint ist (sonst hätte Pfeiffer es ja spätestens im Interview definieren können) und hat die Entscheidung den Jugendlichen selbst überlassen.
Wenn man dann hinterher die Antworten mit Parteizugehörigkeit oder Gewerkschaften vergleicht, wird damit beim Publikum der Eindruck erweckt, als habe man nach einem ähnlichen Organisierungsgrad gefragt den eine Partei oder Gewerkschaft aufweist.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte/r Herr/Frau Pflichtfeld:
Danke für Ihre Stellungnahme, ich möchte darauf antworten, bin aber natürlich in gewisser Weise Partei in diesen Fragen.
"seltsam passend" trifft sicherlich manchmal zu, aber bei dieser jüngsten Untersuchung gerade nicht. Denn das Hauptergebnis - sinkende Jugendgewalt - passt eigentlich kaum in die derzeitige Medienstimmung. Aber es wird dann halt von vielen Presseorganen "passend gemacht", das kann man nicht allein Herrn Kollegen Pfeiffer vorwerfen.
"Medienpräsenz" und "wissenschaftliche Kompetenz" - es stimmt, Christian Pfeiffer ist "der" Kriminologe in den Medien. Das heißt aber wiederum auch nicht, dass er nicht auch kompetent wäre.
"kein anderer Lehrstuhl" - Herr Prof. Dr. Pfeiffer arbeitet derzeit nicht hauptamtlich als Hochschullehrer, weshalb er auch mehr Zeit als andere Professoren hat, seine Forschungen durchzuführen und zu publizieren.
Auch wenn es nicht wahrgenommen wird, so gibt es auch andere Kollegen, die zwar nicht so häufig, aber immerhin gelegentlich in Presse, Radio und Fernsehen auftreten (sogar im Internet, ;-). Auch ich werde in aktuellen Fällen regelmäßig angerufen und befragt und ich schätze, das geht anderen Kollegen ebenso.
"Wo sind die ganzen Wissenschaftler?"
Hauptaufgabe der Wissenschaft ist Lehre und Forschung, nicht unbedingt Medienpräsenz (die Sie ja bei Herrn Pfeiffer gerade beklagen). Medien tendieren zur Vereinfachung, Wissenschaftler zur Differenzierung, weshalb auch manche Erfahrungen mit der Presse eher abschreckend sind. Am Telefon wollen Journalisten oft Antworten auf Fragen mit als wahr postuliertem Hintergrund. Typische Frage: "Die Jugendgewalt steigt an. Warum ist das so?" Versuche, die Fragestellung zu korrigieren, sind oft fruchtlos.
"Mir fehlt schlicht der öffentliche wissenschaftliche Diskurs"
Das freut mich, denn dann ist der Blog hier vielleicht ein kleiner Schritt auf dem richtigen Weg.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Das war doch meine Idee! (dort in #10) Hätte ich mir vielleicht patentieren lassen sollen ;-)
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
via criminologia.de
bin ich aufmerksam geworden auf einen band (pdf-online), in dem sich eine reihe von experten fundiert zum den hier diskutierten themen äußern (stammt aus 2008, kann also nicht den aktuellen fall einbeziehen):
Streitfall Computerspiele: Computerspiele zwischen kultureller Bildung, Kunstfreiheit und Jugendschutz
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@corax,
ich räume ohne weiteres ein, dass Herr Pfeiffer in den Medien (hust) sehr präsent ist. Wenn man seine engagiert und mit vollem Körpereinsatz vertretene Position zu Computerspielen (im Video auf Spiegel Online gegen Ende) sieht, könnte man annehmen, dass ihm die verzerrte Darstellung seiner eigenen Studie gar nicht so unrecht ist. Dennoch bleibe ich dabei, dass die Dunkelfeldstudie zur Jugendgewalt durchaus brauchbar ist, jedenfalls bessere Daten liefert als die PKS, die ja gar nicht mit dieser Zielsetzung (realer Umfang der Kriminalität) erstellt wird.
Zudem erscheint mir eines fast gewiss: Würde eine völlig unanfechtbare Studie belegen, dass Jugendgewalt abnimmt, würde das viele Journalisten nicht hindern, trotzdem weiter das Gegenteil zu behaupten.
Ein positives Gegenbeispiel hier auf Welt Online.
Beste Grüße
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr von Heintschel-Heinegg,
die Studie ist sehr wichtig, weil sie in einem entscheidenden Punkt gegen den Strom der Meinungsmache steht. Allerdings kommt dieser Punkt, den Sie in Ihrer Überschrift ansprechen, in den Medien kaum vor.
Man erinnere sich an die Debatte vor knapp einem Jahr, nach Herausgabe der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2007. Landauf, landab verkündeten die Medien den eklatanten Anstieg der Jugendgewalt, den sie aus der Statistik meinten entnehmen zu können. Ganz vorn dabei: Florian Gathmann auf Spiegel Online mit diesem Artikel: So kriminell ist Deutschland
Im blog Spiegelkritik habe ich dazu folgendes geschrieben: Wie auch in der Statistik selbst nachzulesen ist - kann die PKS nur eine sehr eingeschränkte Aussage zur realen Kriminalität in Deutschland treffen. Die PKS ist eine Statistik der polizeilichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung. Die Erfassung der realen Kriminalität ist schlicht nicht ihre Aufgabe.
Diese Statistik gibt nur wieder, was durch Strafanzeigen (ca. 90 %) und eigene Kontrolltätigkeit den Verfolgungsbehörden an Delikten bekannt geworden ist.
So heißt es dort auch ganz richtig: „Wenn sich z. B. das Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder die Verfolgungsintensität der Polizei verändert, so kann sich die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass eine Änderung des Umfangs der tatsächlichen Kriminalität damit verbunden sein muss." (BKA, PKS 2007, S. 2) In Deutschland fehlt es nach wie vor an einer systematischen und regelmäßig durchgeführten Untersuchung der realen Kriminalität. Vor diesem Hintergrund verwundert es, wie viele Journalisten Jahr für Jahr wieder kriminalstatistische Daten missinterpretieren und ihre Fehlschlüsse als Realität weitergeben. Inwieweit man von der polizeilich registrierten Anzahl der Delikte auf tatsächliche Kriminalität schließen kann, ist von Deliktsbereich zu Deliktsbereich ganz unterschiedlich. Delikte, bei denen der Schadenersatz durch Versicherungen von einer Strafanzeige abhängt (insbesondere Delikte im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen) werden wohl in der Häufigkeit beinahe realitätsgetreu in der Polizeistatistik abgebildet.
Bei anderen Delikten hängt es ganz entscheidend vom Anzeigeverhalten ab, ob ihre statistisch registrierte Anzahl steigt oder sinkt. Die Annahme, man könne von einem auch nur annähernd konstanten Verhältnis zwischen Statistik und Realität ausgehen, ist offenkundig falsch. Dies gilt für die Jugendkriminalität ganz besonders.
Ganz unabhängig von der Entwicklung der weit höheren realen Deliktsanzahl, kann die Zahl in der Statistik steigen oder fallen. Wenn nur die Anzeigebereitschaft um einen geringen Prozentsatz steigt, bildet die Statistik dies als dramatischen Anstieg der Fallzahlen ab. Wenn also die Zahl der Körperverletzungen jugendlicher Täter in diesem Jahr um einige Prozent steigt, bedeutet dies nicht, dass die Zahl dieser Delikte in der Wirklichkeit gestiegen ist. Es finden sich erhebliche Indizien dafür, dass in den letzten Jahren nicht die Zahl der Körperverletzungen Jugendlicher gestiegen ist, sondern die Anzeigenhäufigkeit, so dass aus dem Dunkelfeld mehr Delikte in das Hellfeld der Statistik gelangt sind. Auch Dunkelfelduntersuchungen aus den letzten Jahren sprechen für eine weitgehende Konstanz oder sogar einen Rückgang der realen Jugendgewalt (vgl. dazu Heinz, ZJJ 2008, 88 mit weiteren Quellenangaben). Da die meisten Opfer von jugendlichen Körperverletzungen andere Jugendliche sind, spricht viel dafür, dass gerade unter Jugendlichen die Ablehnung der Gewalt und die Tendenz, die Polizei einzuschalten, zugenommen hat. Dann ist nicht steigende Gewaltbereitschaft, sondern möglicherweise die geringere Bereitschaft jugendlicher Opfer, Gewalt hinzunehmen, für die steigenden Zahlen in der Kriminalstatistik verantwortlich. So wird auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik selbst konstatiert:
„Der Anstieg der registrierten Gewaltkriminalität und der vorsätzlichen leichten Körperverletzung lassen sich zum einen auf ein insgesamt gestiegenes Gewaltpotential in Teilen der Gesellschaft und zum anderen auf eine auch durch polizeiliche Sensibilisierung erhöhte Anzeigebereitschaft der Bevölkerung und eine Intensivierung der polizeilichen Ermittlungstätigkeit zurückführen, die wiederum in Änderungen gesetzlicher Rahmenbedingungen (Reformen des Sexualstrafrechts, Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung, Gewaltschutzgesetz) und damit einhergehend in einer stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit gegenüber Gewalt begründet ist." (BKA, PKS 2007, S. 7).
Soweit mein damaliger Artikel.
Nun kann mit der Studie des KFN die Aussage, Jugendgewalt steige an, tatsächlich in wichtigen Punkten widerlegt werden. Es spricht viel dafür, dass geändertes Anzeigeverhalten für den Anstieg in der PKS verantwortlich ist, kein realer Anstieg der Jugendgewalt in den vergangenen 10 Jahren.
Man müsste die Journalisten fast bedauern, dass man ihnen eines ihrer Lieblingsthemen genommen hat, doch man schaue und staune: Diese wichtige Erkenntnis wird fast nicht vermittelt.
Auf Spiegel Online zeigt man jetzt anlässlich der Herausgabe der KFN-Studie ein Video, in der die genannte Erkenntnis (die auf etwa 4/5 der Seiten der Studie belegt wird) einfach nicht vorkommt: Titel des Videos "Gefährlicher Nachwuchs: Jugendgewalt und Rechtsextremismus".
Eine so verzerrte Darstellung ist einfach unseriöser Journalismus.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ganz unberechenbar war jedenfalls der vermutete Grundeinbruch (siehe das in #7 verlinkte Video ) nicht, denn laut dem unten verlinkten Bericht der Süddeutschen von heute hatten Aachener Wissenschaftler genau vor dieser Gefahr gewarnt und dringend (unter Hinweis auf die Lebensgefahr) eine vier Meter tiefere seitliche Baugrubenwand empfohlen. Nun wird man wohl herausfinden müssen, wer diese Warnung ignoriert hat:
http://www.sueddeutsche.de/256387/318/2804573/Der-Einsturz-aller-Gewissh...
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Herr shabazz,
da solche Vorschriften ja gerade wegen vorhersehbarer Gefahren erlassen werden, könnte man annehmen, die obj. Vorhersehbarkeit ergebe sich von selbst. Und in manchen Fällen ist der Verstoß gegen die Vorschrift deshalb schon der entscheidende Filter. "Sinnlos" ist das Merkmal objektive Vorhersehbarkeit deshalb noch nicht, weil die konkreten Situationen, in denen sich die von der Vorschrift implizierte abstrakte Gefahr realisiert, sehr unterschiedlich sein können. Z.B. könnte eine Waffe bei einem Einbruch entwendet werden, bevor sie dann bei einer Tat verwendet wird etc.
Problematisch könnte hier sein, ob man die obj. Vorhersehbarkeit schon darin sieht, dass ein Jugendlicher im Haushalt ist, der sich für Waffen interessiert, oder ob man voraussetzen muss, dass eine "Tatneigung" (etwa psychischer Art) objektiv und subjektiv erkennbar war.
Die Rspr. scheint hier (siehe Eingangsstatement von Herrn v. Heintschel-Heinegg und Zitat OLG Stuttgart in #5) strenger zu sein als Teile der Literatur.
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