Risiko EM-Tickets?

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 08.05.2008
Rechtsgebiete: EinladungenEM-TicketsRisikoCompliance|2872 Aufrufe

Was müssen Unternehmen bei der Annahme oder dem Verschenken von EM-Tickets beachten?

Vor nicht all zu langer Zeit wurden Kunden und Geschäftspartner bedenkenlos zu sportlichen Großereignissen eingeladen. Heute zeigen - zumindest bei den Compliance Officern - bei diesem Thema die Alarmlampen auf rot. Von erheblichen strafrechtlichen Risiken ist die Rede. Mit der Fußball-WM wird dieses Thema wieder aktuell. Neben den gesetzlichen Vorgaben bestehen mittlerweile in vielen Unternehmen interne Richtlinen zum Umgang der Mitarbeiter mit Einladungen, die es zu beachten gilt. Viele Grundsätze hierzu sind einfach: Bei Amtsträgern und im gesamten öffentlichen Bereich besteht bzgl. der Annahme von Geschenken lediglich ein kleiner Handlungsspielraum. In jedem Fall sollte zuvor eine schriftliche Genehmigung des Dienstvorgesetzten eingeholt werden. Eine solche Genehmigung empfiehlt sich auch bei privatwirtschaftlichen Unternehmen. Keinesfalls sollte die Zuwendung mit der Vereinbarung einer Gegenleistung verbunden werden. Den Mitarbeitern sollte, um Unsicherheiten zu vermeiden, entsprechende Richtlinien an die Hand gegeben werden. Diese Richtlinien müssen klar kommunizieren, was erlaubt ist, was praktikabel ist und wie vorzugehen ist, um sich als Eingeladener oder Einladender vor Nachteilen zu schützen.

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