Prozessuale Fairness des Gerichts angemahnt

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 29.05.2008

Häufig steht man als Anwalt vor der Schwierigkeit, eine rechtzeitige Entscheidung des Gerichts über den PKH-Antrag zu erhalten. Das LAG Köln hat im Beschluss vom 30.1.2008 - 9 Ta 24/08 - die Position des Anwalts gestärkt; erinnert der Antragsteller das Gericht daran, über sein PKH-Gesuch zu entscheiden, so entspreche es nicht dem Gebot der prozessualen Fairness, eine sofortige Entscheidung ohne Angabe von Gründen zu verweigern und sodann erst nach Instanzende auf einen nicht mehr behebbaren Mangel des Gesuchs hinzuweisen, der zur Zurückweisung des Gesuchs führen muss. Und außerdem: eine Aufforderung, die formgerechte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse binne einer bestimmten Frist nachzureichen, ist förmlich zuzustellen.

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