MoMiG nimmt letzte parlamentarische Hürde

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 23.09.2008
Rechtsgebiete: MoMiGGeschäftsführerhaftungCompliance|2474 Aufrufe

Nach einem mehr als zweijährigen Gesetzgebungsverfahren wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) nun verabschiedet. Dabei weicht die jetzige Fassung erheblich von dem im Mai 2006 vorgelegten Referentenentwurf ab. Das  MoMiG enthält dabei nicht nur Änderungen des GmbH-Gesetzes, auch das AktG, die InsO und das HGB erfahren hierdurch zum Teil erhebliche Neuerungen. Zweck des MoMiGs ist insbesondere, die GmbH gegenüber der ausländischen Konkurrenz (v.a. der englischen Limited) wettbewerbsfähig zu machen. Auch soll Missbräuchen, wie "organisierten Unternehmensbestattungen" entgegen gewirkt werden. Insbesondere werden auch erhöhte Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und damit verbunden, ein erhöhtes Haftungsrisiko für den GmbH-Geschäftsführer begründet. Das MoMiG tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, vermutlich am 1. November 2008. Es lohnt sich, sich mit den neuen Regeln und Anforderungen vertraut zu machen!

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