BVerwG bestätigt "Call-by-Call" und "Preselection"
von , veröffentlicht am 30.10.2008Das BVerwG hat mit Urteil vom 30.10.08 (Az. 6 C 38.07) die Regulierungsverfügung der BNetzA im Bereich der Festnetzzugangs- und Festnetzverbindungsmärkte für Endnutzer bestätigt (Märkte Nr. 1 - 6 der Märkteempfehlung der EU Kommission).
Das BVerwG bestätigte insbesondere die Feststellung beträchtlicher Marktmacht der DTAG auf den genannten (Inlands-) Endnutzermärkten nicht nur für allgemein angebotene Produkte, sondern auch für individuell im Einzelfall ausgehandelte Leistungen. Für die Wettbewerber besonders interessant ist, dass das Gericht mit der Auferlegung einer Verpflichtung zur Ermöglichung der dauerhaften und einzelfallbezogenen Betreiberauswahl ("Preselection" und "Call-by-Call") durch die BNetzA einverstanden ist. DTAG muss folglich weiterhin diese Leistungen anbieten.
BVerwG Pressemitteilung:
http://www.bverwg.de/enid/2c66a0bf53f0983d1768cca39060c952,ebb6567365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093130393434093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html
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