BVerwG bestätigt "Call-by-Call" und "Preselection"

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 30.10.2008

Das BVerwG hat mit Urteil vom 30.10.08 (Az. 6 C 38.07) die Regulierungsverfügung der BNetzA im Bereich der Festnetzzugangs- und Festnetzverbindungsmärkte für Endnutzer bestätigt (Märkte Nr. 1 - 6 der Märkteempfehlung der EU Kommission).

Das BVerwG bestätigte  insbesondere die Feststellung beträchtlicher Marktmacht der DTAG auf den genannten (Inlands-) Endnutzermärkten nicht nur für allgemein angebotene Produkte, sondern auch für individuell im Einzelfall ausgehandelte Leistungen. Für die Wettbewerber besonders interessant ist, dass das Gericht mit der Auferlegung einer Verpflichtung zur Ermöglichung der dauerhaften und einzelfallbezogenen Betreiberauswahl ("Preselection" und "Call-by-Call") durch die BNetzA einverstanden ist. DTAG muss  folglich weiterhin diese Leistungen anbieten.

BVerwG Pressemitteilung:

http://www.bverwg.de/enid/2c66a0bf53f0983d1768cca39060c952,ebb6567365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093130393434093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen