Guantánamo-Häftlinge wehren sich gegen ihre Inhaftierung vor dem Bezirksgericht in Washington

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 23.11.2008

Mehr als 200 Guantánamo-Gefangene wehren sich vor dem Bundesbezirksgericht in Washington gegen ihre Inhaftierung. Im ersten Haftprüfungsverfahren, das Guantánamo-Gefangenen auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs gewährt wurde, hat Bundesrichter Leon  die "umgehende" Freilassung von fünf der sechs Gefangenen angeordnet, deren Fälle er überprüfte. Der Richter appellierte an die Regierung Bush, keine Rechtsmittel gegen sein Urteil einzulegen. Sieben Jahre des Wartens auf eine Entscheidung des amerikanischen Rechtssystems seien "mehr als genug". Das Justizministerium machte keine Angaben dazu, ob es der Empfehlung folgen wird.

Quelle: FAZ Nr. 274 vom 22.11.2008 S. 6

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2 Kommentare

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Liebe Staatsbürger,

da der wahre Hintergrund der Inhaftierung nicht geklärt ist, sind ausschliesslich die USA für den Verbleib der Inhaftierten zuständig. Deutschland sollte allenfalls bereit sein 1 (ein) bis 2 (zwei) minderkriminelle Handtaschenräuber grosszügigst mit einer Seele-weisswasch-beruhigungs-Green-Card in unser Musterländle einzuladen.

Der Meinungsmacher

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