BGH hebt Freisprüche im BSE-Tierfettverfahren auf

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 16.01.2009

Sie hatten aus Schlachtabfällen stammendes BSE-Risikomaterial der Tierkörperbeseitigungsanlage Rivenich zu Tierfett verarbeitet und anschließend weiterverkauft. Nun müssen sich die Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Betriebsgesellschaft sowie zwei seiner Angestellten erneut den Vorwurf des Betrugs stellen, nachdem der BGH die Freisprüche des LG Trier (Urteil vom 03.06.2008; Az.: 1031 Js 60224/02.5 KLs)wegen Lücken und Widersprüchen in der Beweiswürdigung aufgehoben hat (Urteil vom 14.1.2009 - 2 StR 516/09; die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor, sondern erst die Pressemitteilung).

Zum Urteil des LG Trier 

Das LG hatte sich nicht davon zu überzeugen vermocht, dass dem Geschäftsführer die Verarbeitung von Risikomaterial in seinem Betrieb bekannt gewesen war. Die beiden Angestellten hat das LG wegen fehlenden eigenen Tatinteresses nur als Gehilfen angesehen und mangels Vorliegens einer Haupttat freigesprochen.

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