OLG Düsseldorf schließt Pflichtverteidiger im Verfahren gegen "Sauerland-Gruppe" aus

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 21.02.2009
Rechtsgebiete: PflichtverteidigerSauerland-GruppeStrafrecht|2342 Aufrufe

Im Terror-Verfahren gegen die "Sauerland-Gruppe" - Beginn am 22.4.2009 - hat auf Antrag des Angeklagten A.Y. das Düsseldorfer Oberlandesgericht seine zwei Kölner Anwälte ausgeschlossen, weil eine sachgerechte Verteidigung mit den bisherigen Anwälten nicht möglich sei. Die Pflichtverteidiger hätten sich nicht ausreichend um ihren Mandanten gekümmert, sagte ein Gerichtssprecher. Seit Mitte November 2008 hätten die Verteidiger ihre Mandanten nicht mehr in der Haft besucht. Einer der beiden sei noch nie persönlich beim Mandanten gewesen.

Neue Verteidiger von A.Y. sind ab sofort eine Münchner Strafverteidigerin und ein Rechtsanwalt aus Essen.

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