Wenn der Motor schon nach 30 km seinen Geist aufgibt: Mit "sofort urlaubsklar" wird keine Garantie für gebrauchtes Wohnmobil übernommen

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 01.04.2009

Das AG München (Urteil vom 30.03.2009 - 264 C 1007/08) hat nach einer Meldung bei Beck-Aktuell einen Text eines privaten Inserats für ein gebrauchtes Wohnmobil, in dem es hieß, das Wohnmobil sei "sofort urlaubsklar" nicht als Garantie im Rechtsinne angesehen. Das Dumme für den Käufer: Es gab den üblichen Gewährleistungsausschluss und einen Motordefekt schon nach 30 km Fahrstrecke. Der Käufer verlangte für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten Schadensersatz. Laut Beck-Aktuell zum Urteil des AG München:

"Es entschied zugunsten des Verkäufers, dass der Annoncentext keine selbstständige Garantiezusage sei. Im Kaufvertrag sei die Gewährleistung für das Fahrzeug ausdrücklich ausgeschlossen worden. Dies sei möglich, da Käufer und Verkäufer Privatleute seien. Schadenersatz könne der neue Besitzer des Wohnmobils nur verlangen, wenn er den Verkäufer zum Beheben des Mangels aufgefordert und ihm dazu eine Frist gesetzt habe."

 

Ich hoffe, die Blogleser kommen besser in den Osterurlaub als der Wohnmobilkäufer...

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