Finanzausschuss: Geplantes Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung von Wirtschaft und Banken kritisiert

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 27.05.2009

Der von den Koalitionsfraktionen Union und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (BT-Drs. 16/12852) wird von Wirtschafts- und Bankenverbänden äußerst kritisch bewertet. Allein das Bestehen von Geschäftsbeziehungen zum Ausland rechtfertige keine stärkeren staatlichen Kontrollen, erhöhte Mitwirkungs- und Nachweispflichten oder die Versagung beziehungsweise Kürzung des Betriebsausgaben- oder Werbungkostenabzugs, erklärte der Zentrale Kreditausschuss, in dem die Spitzenverbände der deutschen Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken zusammengeschlossen sind, in einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 25.05.2009.

Als in der Praxis nicht anwendbar kritisierte Lars Salzmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie den Entwurf. Er enthalte sehr viele unbestimmte Rechtsbegriffe und sei in der jetzigen Form eine «Black Box» für die deutsche Wirtschaft und führe zu einem immer weniger berechenbaren Steuerrecht. Auch würden Schwierigkeiten bei der Amtshilfe mit anderen Staaten zum Anlass genommen, unbescholtene Steuerpflichtige, denen keine schuldhafte Pflichtverletzung vorgeworfen werden könne, zu sanktionieren. Der Bund der Steuerzahler monierte, dass Außenprüfungen der Finanzbehörden in Zukunft ohne Begründung in Privatwohnungen vorgenommen werden könnten. Damit werde der Schutz der Privatsphäre nicht mehr ausreichend gewürdigt. Ferner wies die Bundessteuerberaterkammer darauf hin, dass das Gesetz auch im Widerspruch zu bereits bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen stehen könnte.

Dagegen erklärte Lorenz Jarass von der University of Applied Sciences Wiesbaden, der Entwurf stelle eine systematische und sehr effektive Maßnahme zur Austrocknung der Steueroasen dar. Der Fall des früheren Post-Chefs Klaus Zumwinkel habe gezeigt, dass es höchst attraktiv sei, Steuern zu hinterziehen, auch weil die Aufdeckungsquote im Promillebereich liege. Der Gesetzentwurf stelle deshalb ein Drohpotenzial zur Verfügung, ohne das andere Länder sich kaum zu einem besseren Informationsaustausch mit den deutschen Behörden bereit finden würden. Klaus Herrmann von der Oberfinanzdirektion Koblenz erwartet eine höhere Aufdeckungsquote bei Steuerhinterziehungen, wenn der Gesetzentwurf umgesetzt wird. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft hält das Gesetz für notwendig und richtig. Die steuerehrlichen Bürger hätten einen Anspruch darauf, dass die steuerunehrlichen an die Kasse geholt würden, meinte deren Vorsitzender Dieter Ondracek. Der Vertreter der Schweizerischen Bankiervereinigung, Urs Roth, bezeichnete es als nicht akzeptabel, dass die EU mit seinem Land einen Vertrag über die Zinsbesteuerung geschlossen habe und jetzt EU-Länder im Alleingang Nachbesserungen vornehmen wollten.

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