Europäische Sozialpartner wollen Richtlinie zum Elternurlaub novellieren

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 20.07.2009

Die Richtlinie über Elternurlaub (RL 96/34/EG) soll novelliert werden. Darauf haben sich die europäischen Sozialpartner in einer Rahmenvereinbarung verständigt. Wesentliche Inhalte der neuen Vereinbarung sind:

  • Alle Beschäftigten sollen Elternurlaub von vier Monaten pro Elternteil beanspruchen können. Den Anspruch können alle Arbeitnehmer unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrages geltend machen, auch Teilzeit- und befristet Beschäftigte. Dabei soll der eine Elternteil seinen Urlaubsanspruch nicht auf den anderen Elternteil übertragen können.
  • Nach Rückkehr aus dem Elternurlaub sollen Arbeitnehmer eine Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen (z.B. der Arbeitszeit) verlangen können.
  • Nicht nur der Schutz gegen Entlassungen, sondern auch der Schutz gegen jede Form der Benachteiligung, die durch die Inanspruchnahme des Rechts auf Elternurlaub bedingt ist, soll verstärkt werden.

Diese Regelungen werden in der nächsten Legislaturperiode auch eine Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) unumgänglich machen. Zunächst aber muss die Europäische Kommission jetzt die Bestimmungen der Vereinbarung prüfen und ggf. dem Rat die Umsetzung der Vereinbarung durch eine entsprechende Richtlinie empfehlen. In Kraft tritt sie nur, wenn der Rat sie mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet.

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