Verbraucherzentrale verklagt Lidl wegen schlechter Arbeitsbedingungen bei Zulieferern

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 08.04.2010
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtLidlILOArbeitsbedingungen1|4280 Aufrufe

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Heilbronn Klage gegen den Discounter Lidl auf Unterlassung unlauterer Werbung eingereicht. Das Berichtet der Spiegel in seiner heutigen Online-Ausgabe.

Lidl wirbt auf seiner Internetseite damit, sich für "sozialverträgliche Produktionsbedingungen" einzusetzen. "Lidl trat 2006 als erster Discounter dem 'Europäischen Programm für Sozialstandards' (BSCI) bei. Als BSCI-Mitglied setzt sich Lidl für sozialverträgliche Produktionsbedingungen ein. Auf diese Weise leistet Lidl einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der weltweiten Lieferkette, vor allem in den Entwicklungs- und Schwellenländern", heißt es dort.

Die Einhaltung dieser Standards hätten Kontrolleure, die im Auftrag von Menschenrechtsorganisationen Bangladeschs Hauptstadt Dhaka besucht haben, nicht feststellen können, so der Spiegel. Ausweislich der Klageschrift hätten sie bei ihren Fabrikbesuchen festgestellt, dass die Arbeitszeiten der Näherinnen und Näher über das durch die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Erlaubte hinausgehen. Während die ILO maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche vorsehe, müsste bei den Lidl-Zulieferern bis zu 80 Stunden gearbeitet werden. Überstunden, von denen die Konvention maximal 12 pro Woche und dies auch nur auf freiwilliger Basis gestatte, müssten von den Beschäftigten in größerem Umfang und auch gegen ihren Willen geleistet werden. Von Ausnahmen abgesehen gebe es keinen freien Arbeitstag in der Woche, eine Sieben-Tage-Arbeitswoche sei normal. Auch beim Lohn würde regelmäßig gegen ILO-Standards verstoßen. Arbeiterinnen würde oft ein Teil ihres Arbeitsentgelts zur Strafe für scheinbare oder tatsächliche Pflichtverletzungen abgezogen. Dies sei mit internationalem Recht nicht zu vereinbaren. Weiter berichtet Spiegel Online:

Damit ist die Liste der kritisierten Missstände bei den Zulieferern nicht zu Ende. Die Verbraucherschützer und Menschenrechtler werfen Lidl vor, dass die Arbeiter entgegen internationalen Standards keine Möglichkeiten hätten, sich einer Gewerkschaft anzuschließen und mit ihrer Firma kollektiv über den Lohn zu verhandeln. Stattdessen würden Beleidigungen, Schläge und andere Diskriminierungen zum Alltag gehören. "In den Produktionsstätten herrscht eine allgemeine Atmosphäre der Unterdrückung und Erniedrigung", heißt es in der Klageschrift. So würden Frauen gezwungen, ihren Job aufzugeben, wenn sie schwanger seien. Dadurch sparten die Zulieferer Kosten.

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1 Kommentar

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Das dürfte ausschließlich eine Marketing-Kampagne sein.
Natürlich geht es nicht um Wettbewerbsrecht.

Die Verbraucherzentralen agieren wie ihre Gegenspieler.
So erzeugt man seine eigene Nachfrage.

Der Verbraucher, der unschuldige Gute, der Unternehmer, der böse Schlechte.

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