Bundesregierung legt Entwurf eines "Beschäftigungschancengesetzes" vor

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 27.04.2010
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtBeschäftigungschancengesetz|3303 Aufrufe

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BR-Drucks. 225/10). Das Gesetz, das zum 1.1.2011 in Kraft treten soll, sieht im Wesentlichen vor:

  • Verlängerung der wesentlichen Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit, Verlängerung der Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld,
  • Verbesserung der Regelung zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen und des Transferkurzarbeitergeldes, um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern,
  • Fortführung der Möglichkeit für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen.

Um im Übergang zum Aufschwung bestimmte Arbeitsmarktinstrumente zunächst unverändert weiter einsetzen zu können und eine ganzheitliche Überprüfung aller Arbeitsmarktinstrumente im Jahr 2011 zu ermöglichen, sollen bestimmte zeitlich befristete Regelungen bis zum Abschluss der Überprüfung der Instrumente der Arbeitsförderung zunächst verlängert werden. Dies sind:

  • Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer,
  • Eingliederungszuschuss für Ältere,
  • Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
  • Erweiterte Berufsorientierung,
  • Ausbildungsbonus bei Insolvenz.
Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen