von der Leyen kündigt "lex Schlecker" an

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 20.05.2010
Rechtsgebiete: Arbeitsrechtvon der LeyenSchleckerLeiharbeit|2411 Aufrufe

Die Vorgänge um den Drogeriediscounter Schlecker hat nun die Bundesarbeitsministerin auf den Plan gerufen. Schlecker hatte insbesondere im vergangenen Jahr offenbar systematisch die bisherige Stammbelegschaft entlassen, um sie dann in einer eigens gegründeten Zeitarbeitsfirma zu niedrigeren Löhnen wieder einzustellen. Zwar hatte sich Schlecker Anfang des Jahres dem Druck der Kritik gebeugt und angekündigt, keine neuen Verträge mehr mit dem umstrittenen Zeitarbeitsunternehmen abzuschließen. Gleichwohl sieht die Bundesarbeitsministern Handlungsbedarf. Beim DGB-Bundeskongress in Berlin kündigte sie jetzt gesetzliche Schritte an und verwies dabei ausdrücklich auf den Fall Schlecker. "Deshalb haben Sie heute hier meine Zusicherung, dass wir eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen werden, die diesen Drehtüreffekten ein Ende macht.", rief von der Leyen den Delegierten zu. Sie werde das Ersetzen von Stammbelegschaften durch Leiharbeiter "nicht mehr tolerieren". Von der Leyen plädierte zugleich für einen Branchen-Mindestlohn in der Zeitarbeit.

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