Gut geklaut vom Krumm...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 28.03.2011
Rechtsgebiete: Fahrerlaubnis und AlkoholVerkehrsrecht12|3285 Aufrufe

Huch, schauen Sie mal hier. Da hat doch tatsächlich jemand einfach (ohne mich zu fragen und ohne zu zitieren) ganze Passagen aus meinem Buch Hentschel/Krumm "Fahrerlaubnis und Alkohol" ins Netz gestellt. 

Alle Achtung: Hab ich wohl gut gemacht! Den Verlag wird`s freuen!

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12 Kommentare

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der gipfel der unverschämtheit in sachen eigenwerbung ist langsam erreicht. herzlichen glückwunsch, herr krumm.

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Hoffen wir, dass es keine 6 Auflage des Buches geben wird, sonst werden Sie auch noch in 2 Jahren jedes Ihres Postings mit Ihrem Werbe-Müll zuposten.

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Wenn man schon nicht (verständlicherweise) aus Ihrem Buch zitieren darf, darf man dann wenigstens noch (falls man es kauft) drin lesen, ohne hier oder anderso erwähnen zu müssen, DASS man drin liest.

Muss ich dem Verlag im Falle eines eventuellen Kaufes Ihres toll beworbenen Werkes mitteilen, welche Zeile ich evtl. noch für eigene Zwecke (Auffrischung meines Wissensschatzes) nutzte.

Bitte geben Sie zwecks umsatzfördernder Referenzdarstellung noch eine Webseite mit einem Klickzähler an, auf der man auswählen kann, von welcher Seite man was las.

Danke.

PS: Darf das Buch nur von Richtern (z.B. am Amtsgericht Lüdinghausen) gelesen und ggf. zur Urteilsbegründung verwendet werden oder dürfen auch Rechtsanwälte auf den unsäglichen Schatz an Wissen zugreifen.

 

Mal im Ernst: Hätte nicht ein stiller "Hinweis" an die (berichtende) Kollegin genügt?

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Da macht ein Richter mal genau das Richtige - er beauftragt keinen Rechtsanwalt, der abmahnt, eine strafbewehrte Unterlassungerklärung verlangt und heftige Kosten dafür liquidiert. Sondern er outet - kostenlos - die freche Plagiatorin. 

 

Und schon tauchen notorische Meckerer auf, die sich darüber aufregen, daß es sich der Autor nicht gefallen lassen möchte, wenn andere sich mit seinen Federn schmücken.

 

Die Beiträge auf unseren Seiten werden auch von dem einen oder anderen geklaut, dann allerdings meist in irgendwelchen Foren oder sonstigen privaten Veröffentlichungen verwurstet. Wenn aber ein Kollege versuchte, sich mit meiner Arbeit eine goldene Nase zu verdienen, träte ich ihn auch vor's Schienbein. Den Weg, den mein Vornamensvetter da einschlägt, scheint mir durchaus ein geeigneter zu sein.

dass geklaut wird, ist doch nichts Besonderes; das kenne ich von meinen Handbüchern auch; inzwischen gibt es kaum noch ein Buch ohne Hinweise, Checklisten usw. Das war bis zur 1. Auflage der HV anders. Allerdings ist hier ziemlich "keck" geklaut worden. Man muss es mit Fassung tragen (können).

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sich mit fremden federn schmücken ist natürlich unfein - und im konkreten falle auch rechtswidrig.

 

unfein und aufdringlich ist es allerdings auch, sein eigenes federkleid in nahezu jedem posting in plumper art zur schau zu tragen.

 

allein die namensvetternschaft sollte die verteidigung derartigen verhaltens nicht gebieten.

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Über die Werbung haben wir ja schon häufig Postings gehabt - die Kritik muss ich halt ertragen.

 

Was das "Klauen" angeht, so wissen wir natürlich alle, dass gerade in der Juristerei oft jeder von jedem abschreibt - mal offener, mal heimlicher. Echt vollkommen neue Ideen habe ich natürlich in den veröffentlichten Txtstellen der verlinkten Seite auch nicht gehabt. Aber einfach einen Text 1:1 zu übernehmen (die ersten beiden Seiten aus "Fahrerlaubnis und Alkohol" und die letzten beiden aus "Fahrverbot in Bußgeldsachen") ist schon ein Hammer!

 

Ein weiteres Problem ist natürlich das von Herrn Burhoff angesprochene Phänomen: Da muss ich auch selbst zugestehen, dass Hinweise, Fragenkataloge und Checklisten pp. von den meisten Verlagen für Bücher und Zeitschriften offensiv nachgefragt werden und man diesen Bitten dann auch als Autor nachkommt. Sicher mit Recht - aber: So viel Neues gibt es dann auch wieder nicht. Und auch klar ist: Herr Burhoff hat da für den strafrechtlichen/verkehrsrechtlichen Bereich echte Pionierarbeit geleistet... 

Zur Werbung: Im Gegensatz zu vielen anderen Blogs, Communities, Social Networks und Nachrichtenseiten enthält der Beck-Blog relativ wenig explizite Werbung, obwohl Werbung für die Verlagsprodukte natürlich ein Motiv für die Einrichtung dieses Diskussionsforums ist. Auch viele andere Law-Blogs, die etwa von Rechtsanwälten eingerichtet sind, sind neben der intrinsischen Motivation der Blogbetreiber für das jeweilige Thema natürlich häufig vom Motiv getragen, durch diese öffentlichen Debatten die eigene Kanzlei etwas bekannter zu machen und als Experte für die eine oder andere Rechtsfrage bei der Internetsuche aufzutauchen.  Da solche Werbung sachbezogen ist (also hier im Beck-Blog jedenfalls nicht für Pillen oder Autos geworben wird), sondern z.B. in einem verkehrsrechtlichen Beitrag für ein verkehrsrechtliches Buch des Autors, ist dies m.E. völlig in Ordnung. Wen es stört, der muss ja diesen Beitrag nicht lesen. Derjenige dürfte dann aber auch kaum noch Printmedien, Tv, Radio etc. benutzen können, denn überall wird im Umfeld von Informationen und Unterhaltung geworben, teilweise wesentlich nerviger und viel weniger sachbezogen.

Dass hier eine Rechtsanwaltskanzlei den Guttenberg macht, gehört natürlich an den Pranger gestellt und hat mit der Debatte um Werbung nur insofern etwas zu tun, als diese Kanzlei gegenüber dem interessierten Publikum so tut, als habe sie diesen Text angefertigt und stelle ihn "selbstlos" zur Verfügung. Mit diesem Image ("selbstloser Experte")  sollen dann Mandanten angelockt werden.   

 

1. "Den Guttenberg zu machen" bedeutet bislang einen Verstoß gegen die PromO oder sonstige wisschenschaftliche Regeln mit Außenwirkung, die im vorliegenden Fall nicht betroffen sind! Ja selbst zur Feststellung des Vorsatzes konnte sich die Uni Bayreuth noch nicht durchringen, was angesichts des kürzlich veröffentlichten Abschlussberichts von Guttenplag allerdings nur noch eine Frage der Zeit sein dürfte.

2. Davon zu unterscheiden ist ein abmahnfähiger oder strafbarer Urheberrechtsverstoß. Die Inhaltsübernahme ist per se - selbst wenn sie umfangreich erfolgt - keine Urheberrechtsverletzung, sondern allenfalls ein Verstoß gegen das Lauterkeitsrecht, es sei denn, es wird die Fabel einer fiktiven Schilderung (Roman) übernommen. Aber selbst die Textübernahme ist per se keine Urheberrechtsverletzung selbst wenn allgemein ungewöhnliche Fachsprache übernommen wird, sondern erforderlich ist, dass ausdrucksstarke, hinriechend individuelle Textpassagen übernommen werden müssen, denn sie allein vermitteln die Werkschöpfung.

Richtig ist: die vollständige Übernahme von drei Textseiten spricht für eine urheberrechtsverletzung; sie indiziert aber nicht im rechtlichen Sinne eine Urheberrechtsverletzung oder führt zu einer Beweislastumkehr. Der Rechteinhaber ist weiterhin darlegungsbelastet für den Umstand, dass nicht nur der urheberrechtlich nicht geschützte Inhalt übernommen wurde, sondern auch die urheberrechtlich geschützte Ausdrucksform in ausreichender Schöpfungshöhe, also die Individualität des Autors zum Ausdruck kommt.

 

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Gerade Checklisten und auch Musterformularen, Vertragsmustern und auch redaktionellen Leitsätzen fehlt häufig die hinreichende Individualität hinsichtlich Ausdruck in Text, Aufbau oder Datensammlung und damit Urheberschutz. Einen urheberrechtlichen Patentschutz gibt es nicht.

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Sehr geehrter Herr Kramer,

da Sie "den Guttenberg machen"  für einen auslegungsfähigen Tatbestand halten, beeile ich mich lieber  zu sagen, dass ich mit "an den Pranger stellen" nicht etwa wörtlich meinte, die Rechtsanwälte der genannten Kanzlei sollten auf einem Marktplatz an einen echten Pranger gefesselt dem Volk präsentiert werden. Beides, Tatbestand wie Rechtsfolge, war mehr im "übertragenen" Sinne gemeint ;-)

Ich wollte mich auch nicht zum Urheberrecht äußern, das hier möglicherweise verletzt ist, denn Herr Krumm hat ja auch noch gar keine diesbezügliche Abmahnung, Anzeige oder Unterlassungsklage geplant, wenn ich ihn richtig verstanden habe. In jedem Fall ist es aber doch ein gravierender Verstoß gegen die Netiquette, wenn nicht einmal die Quelle angegeben wird, aus der wörtlich kopiert wurde (insofern  "guttenbergmäßig", als auch einige der Stellen in der vermaledeiten Doktorarbeit des Ministers solcherart von wem auch immer gestaltet wurden). Und insofern ist es richtig, dieses Verhalten hier (und anderswo) in der Blog-Sphäre an den virtuellen Pranger zu stellen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Abmahnung wäre zum jetzigen Zeitpunkt m.E. quatsch. Nomos wird aber sicher ein Löschen der Seite verlangen, was ich nur richtig finde. Nett wäre dann auch noch eine Entschuldigung. Das gehört sich einfach nicht!  

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