Hier wird sich demnächst jemand ummelden

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 25.07.2011

Der Kläger besucht ein Gymnasium in Mainz. Er lebt nach der Scheidung seiner Eltern im wöchentlichen Wechsel gleichermaßen bei der Mutter wie beim Vater. Seinen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten zur Schule lehnte die beklagte Stadt mit der Begründung ab, sein Schulweg, für dessen Berechnung allein die bei der Mutter gemeldete Hauptwohnung maßgeblich sei, betrage weniger als 4 km. Dass die Wohnung seines Vaters wesentlich weiter von der Schule entfernt liege, sei demgegenüber unerheblich. Auf die hiergegen erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht die Stadt, die Fahrkosten zur Hälfte zu übernehmen, weil der Kläger in gleichem Umfang bei beiden Elternteilen wohne. Dieses Urteil hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr abgeändert und die Klage abgewiesen.

Für die Länge des Schulwegs sei allein die Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne maßgebend, so dass eine anteilige Fahrkostenerstattung auch dann ausscheide, wenn ein Schüler tatsächlich gleichermaßen bei beiden Elternteilen wohne. Schon aus dem Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen des Landesschulgesetzes ergebe sich, dass für die Übernahme der Schülerfahrkosten nur eine Wohnung zu berücksichtigen sei. Hierbei könne es sich nach Sinn und Zweck der Vorschriften nur um die Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne handeln. Unnötiger Verwaltungsaufwand werde durch die Anlehnung an das Melderecht vermieden. 

OVG Koblenz v. 17.06.2011 - 2 A 10395/11.OVG
 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

4 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Und auf die Idee mit der Ummeldung kamen weder Schule, Stadt, Eltern noch deren Anwalt?

Ein Fall für die Kategorie vermeidbare Gerichtsverfahren würd ich sagen....

0

Das ist klassische verwaltungsrechtliche Denke: der Mensch und Bürger ist da, um den Vorschriften gerecht zu werden; nicht die Gesetze, um dem Menschen zu dienen und zu nützen. Deshalb meide ich das Verwaltungsrecht, wo ich nur kann, weil mir bei dieser administrato-zentrischen Gesichtsweise immer das Messer in der Tasche aufgeht.

4

Der Staat tut wirklich alles um das Wechselmodell zu sabotieren.

 

Es darf einfach nicht sein, dass ein Vater nicht zum reinen Zahlknecht degradiert wird und das "Erfolgsmodell alleinerziehende Mutter" gefährdet wird.

5

Kommentar hinzufügen