"Starenkasten" ist doch kein Messgerät...
von , veröffentlicht am 13.01.2012Das war wirklich vom Amtsgericht etwas schlapp formuliert:
" Im Urteil wird insbesondere nicht mitgeteilt, welches Gerät überhaupt zur Anwendung gekommen ist. Die Bezeichnung als „Starenkasten" und die Beschreibung der Funktionsweise schließt eine Vielzahl von Geräten ein, u. a. möglicherweise auch solche, die über keine Bauartzulassung der PTB verfügen. "
OLG Celle, Beschl. v. 21.09.2011 - 322 SsBs 328/11
Ach so: Bei standardisierten Messverfahren muss das Messverfahren benannt werden, das Messergebnis und die Toleranz...siehe hier!
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