Off Topic: Frieren ohne Langbinder

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 02.02.2012
Rechtsgebiete: Familienrecht10|3452 Aufrufe

Auch unsere Justizwachtmeister sind jetzt von grünen in blaue Uniformen umgemodelt worden.

Heute sehe ich einen Wachtmeister in einem schicken blauen, aber kurzärmeligen Hemd über den Hof marschieren und frage ihn, ob er angesichts der frostigen Temperaturen nicht friere.

Er erklärt mir, dass nach einer (mir bislang unbekannten) Dienstvorschrift ein langärmeliges Hemd nur zusammen mit einem Langbinder (im deutschen auch Krawatte oder Schlips genannt) getragen werden dürfe.

Bei seinen hausmeisterlichen und handwerklichen Tätigkeiten als Wachtmeister sei ein solcher Langbinder aber hinderlich.

Da friere er lieber.

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10 Kommentare

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Da freut man sich mal wieder eine Frau zu sein.

Ich gehe ja nicht davon aus, dass es für die weiblichen Bediensteten eine "Tuch"-Vorschrift ähnlich wie bei einigen StAs gibt.

 

Die Sinnhaftigkeit einer solchen Regelung bei Justizwachtmeistern-Respekt vor der Justiz?-dürfte vermutlich den wenigsten einleuchten, wogegen ich mir durchaus vorstellen kann , dass es einige ähnliche handelnde Wachtmeister wie bei Ihnen gibt. Ob es geschickter ist aufgrund solch einer unsinnigen Vorschrift im Winter einige zusätzliche erkrankte Justizwachtmeister zu riskieren, wage ich zu bezweifeln.

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Die Tragevorschriften mögen je nach Dienstherr verschieden sein, der Langbinder dürfe aber auch für weibliche Beamte Tragevorschrift sein. Wieso auch nicht, wenn es dieselbe Dienstkleidung ist?!

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Herr Burschel, wie haben Sie darauf reagiert? "Sie können ein angärmeliges Hemd auch ohne Krawatte tragen." oder "So ein Unsinn. Wenn das Justizministerium das aber vorschreibt, kann ich Ihnen leider auch nicht helfen."

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Sie haben den Beamten für sein vorbildliches Verhalten gelobt und ein Memorandum in Auftrag gegeben, ob es sich empfehle, die Dienstanweisung dahingehend abzuändern, dass Beamte mit überwiegend handwerklichen Tätigkeiten von der Pflicht zum Tragen eines Langbinders auf Antrag befreit werden können. Für den Fall, dass der Verfasser das bejaht, soll er weiter erörtern, ob für diesen Fall das Tragen eines Querbinders vorgeschrieben werden sollte.

 

SCNR.

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Nach ihrem Beitrag halten Sie die Vorschrift für Unsinn. Andererseits müssen Sie sich auch an die Dienstvorschriften halten und können als Vorgesetzter nicht einfach sagen, dass diese Anweisung, die ja von "weiter oben" kommt, nicht befolgt werden muss. Also vielleicht so etwas wie "Ich kann die Dienstanweisung nicht ändern oder aufheben. Ich persönlich hätte eine solche Vorschrift allerdings nie erlassen. Ich werde es bestimmt nicht bemängeln, wenn sie keine Krawatte bei ihren Handwerkstätigkeiten tragen. Und wer sollte es sonst bemängeln?"?

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Bei handwerklichen Tätigkeiten mit Maschinen dürfen gemäß Unfallverhütungsvorschriften gar keine Kleidungsstücke getragen werden, die erfasst und von der Maschine eingezogen werden können. Bei Tätigkeiten mit Bohrmaschinen, Kreissägen, Stichsägen o.ä. hat sich die Krawattenpflicht also bereits erledigt.

Aus BGI 587:

Die Beschäftigten dürfen deshalb bei der Arbeit nur Kleidung tragen, durch die ein Arbeitsunfall insbesondere durch sich bewegende Teile von Einrichtungen, durch Hitze, ätzende Stoffe, elektrostatische Aufladung nicht verursacht werden kann. Diese Forderung schließt ein, dass
bei der Arbeit an Maschinen anliegende Kleidung, z. B. nach DIN EN 510 „Maschinenschutzanzug;sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung“, getragen wird und dass Ärmel nur nach innen umgeschlagen werden.

Wenn der Justizwachtmeister also auf dem Weg zu einer solchen Tätig ist oder von einer solchen Tätigkeit kommt, dann darf er gar keine Krawatte tragen. Der Arbeitsraum darf nämlich nicht zum Ablegen von Kleidung zweckentfremdet werden; hierzu ist der Umkleideraum nach ArbStättV da. Wenn der Justizwachtmeister also nach der handwerklichen Tätigkeit die Krawatte immer noch nicht trägt, ist er also bisher nur noch nicht am Umkleideraum vorbeigekommen.

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Das ist dann das Pongdong zu der Polizistin, die ich einst im Hochsommer bei 45 Grad in Lanzarote im hochgeschlossenen Anzug mit Hut Strafzettel verteilen sah.

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