Keine Terminsgebühr trotz Fehler des Gerichts
von , veröffentlicht am 05.03.2013Eine fiktive Terminsgebühr quasi als „Schadensersatz“ gibt es nicht, das hat das OLG Hamm im Beschluss vom 28.12.2012 – 6 WF 83/12 zutreffend festgestellt. Denn in dem zugrundeliegenden Ausgangsverfahren war der Anwalt versehentlich nicht zum Verhandlungstermin geladen wurden, mit der Folge, dass ihm auch aufgrund der Terminsversäumung die Terminsgebühr entgangen war.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben