Tagessatzhöhe beim BGH: 1 Euro
von , veröffentlicht am 02.10.2014Klingt erstmal erstaunlich - in tatrichterlichen Urteilen dürfte sich eigentlich (soweit mir bekannt ist) nie nur ein Tagessatz von 1 Euro finden. Der BGH setzt sowas aber schon einmal fest - wenn nämlich das Tatgericht die Festsetzung der Tagessatzhöhe vergessen hat und die Geldstrafe dann auch gleich wieder in einer Gesamstrafenbildung aufgeht:
Auch wenn eine Geldstrafe (Fall B I) in einer Gesamtfreiheitsstrafe aufgeht, ist die Tagessatzhöhe festzusetzen (st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 599/80, BGHSt 30, 93, 96). Da dies unterblieb, setzt der Senat einen Euro fest (§ 354 Abs. 1 StPO i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 StR 13/12 mwN).
BGH, Beschluss vom 9.8.2012 - 1 StR 323/12
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